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Photovoltaik und Einkommensteuer: Wann die PV-Anlage steuerfrei bleibt (5.Teil)

Rechtslage: Juni 2026

Die Kehrseite: Keine steuerliche Verwertung der Kosten

Die Steuerfreiheit hat eine einfache, aber wichtige Folge: Aufwendungen, die unmittelbar mit der steuerfreien Anlage zusammenhängen, dürfen grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dazu gehören insbesondere Abschreibungen auf die Anschaffungskosten, laufende Wartungskosten, Versicherungen und Finanzierungskosten, soweit sie der steuerfreien Anlage zuzuordnen sind (§ 3c Abs. 1 EStG; BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 21.).

Auch Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung sind bei einem Betrieb, der ausschließlich steuerfreie PV-Einnahmen erzielt, regelmäßig kein Planungsinstrument mehr. Bei alten Investitionsabzugsbeträgen und Übergangsfällen ist die Rechtslage streitanfällig; hier sollte nicht mit Faustregeln gearbeitet werden (BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 19; BFH, Beschluss vom 15.10.2024 - III B 24/24 (AdV); FG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2025 - 4 K 1286/24 E.).

Beispiel: Eine 25-kWp-Anlage kostet 38.000 Euro. Die Anlage ist einkommensteuerfrei. Der Betreiber muss die Einspeisevergütung nicht versteuern. Er kann die 38.000 Euro aber auch nicht über Abschreibungen mit anderen Einkünften verrechnen.


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Stand: September 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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