Photovoltaik und Einkommensteuer: Wann die PV-Anlage steuerfrei bleibt (4.Teil)
Rechtslage: Juni 2026
Was ist alles steuerfrei?
Ist die Anlage begünstigt, ist die Verwendung des Stroms für die Einkommensteuer im Grundsatz nicht mehr entscheidend. Steuerfrei können insbesondere sein: die Einspeisevergütung, Entgelte für Stromlieferungen an Mieter, Vergütungen für das Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen, Zuschüsse und der private Eigenverbrauch (BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 9 f.).
Auch Vermieter profitieren davon. Liefert der Vermieter Strom aus seiner begünstigten PV-Anlage an seine Mieter, sind diese Einnahmen einkommensteuerfrei. Das ändert nichts daran, dass Mieterstrom in der praktischen Umsetzung energierechtlich und umsatzsteuerlich eigene Fragen auslösen kann, die jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrags sind (zur Einkommensteuerfreiheit der Mieterstrom-Entgelte: BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 9.).
Beispiel: Herr Wagner vermietet ein Zweifamilienhaus. Auf dem Dach betreibt er eine begünstigte PV-Anlage. Die Mieter beziehen einen Teil ihres Stroms direkt aus dieser Anlage und zahlen dafür ein gesondertes Entgelt. Bei der Einkommensteuer zählt dieses Entgelt zu den steuerfreien Einnahmen aus der PV-Anlage.
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Stand: September 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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