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Photovoltaik und Einkommensteuer: Wann die PV-Anlage steuerfrei bleibt (10. Teil)

Rechtslage: Juni 2026

Praktische Prüfliste für Betreiber

Vor Anschaffung, Erweiterung oder Übertragung einer PV-Anlage sollten die folgenden Punkte geklärt werden: Wer ist Betreiber der Anlage? Welche Bruttoleistung ist im Marktstammdatenregister eingetragen? Wie viele selbständige Wohn- oder Gewerbeeinheiten hat das Gebäude? Wird die 100-kWp-Grenze eingehalten? Gibt es weitere Anlagen desselben Betreibers? Wird der Strom privat, an Mieter, ins Netz oder in einem eigenen Betrieb verwendet? Wurden Investitionsabzugsbeträge oder Sonderabschreibungen geplant oder bereits geltend gemacht? (§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG; BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 2).

Für den typischen Eigenheimbesitzer ist das Ergebnis häufig erfreulich einfach: keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch, aber auch keine steuerliche Verwertung der Kosten. Je mehr Beteiligte, Gebäude, Anlagen oder betriebliche Nutzungen hinzukommen, desto wichtiger wird eine Prüfung vor der Umsetzung. Das gilt besonders bei Mehrfamilienhäusern, Ehegatten- oder Familienstrukturen, Dienstwagen-Ladestrom und größeren Anlagen.

Die Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen ist ein echter Bürokratieabbau. Sie nimmt vielen Betreibern die jährliche Gewinnermittlung und die Sorge, den Eigenverbrauch versteuern zu müssen. Gleichzeitig bleibt sie eine Regel mit klaren Grenzen. Wer diese Grenzen sauber prüft, vermeidet spätere Überraschungen - und kann die Anlage wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll planen (§ 3 Nr. 72 EStG).

Hinweis: Der Beitrag ist als allgemeiner Überblick formuliert und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Vor größeren Investitionen, Erweiterungen, Übertragungen oder bei betrieblicher Nutzung sollte eine steuerliche Beratung erfolgen.


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Stand: September 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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