Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung – Hinweise für den Vermieter – 1. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass fast jede zweite Betriebskostenabrechnung Fehler enthält. Als Vermieter gilt es deshalb, besonders auf die Einzelheiten zu achten. Der folgende Einführungsbeitrag soll dem Vermieter helfen, typische Fehler zu vermeiden.
Die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei der Nebenkostenabrechnung
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt grundsätzlich die allgemeine Regel, dass der Vermieter den Mieter immer nur mit solchen (Fußnote) Kosten belasten darf, die wirtschaftlich angemessen sind. Dieser Wirtschaftlichkeitsgrundsatz hat Einfluss auf die Umlagefähigkeit der einzelnen Nebenkosten. Im Einzelnen:
1. Aufzug
Beim Aufzug gehören die Wartungskosten grundsätzlich zu den umlagefähigen Nebenkosten. Der Wartungsturnus darf allerdings nicht unwirtschaftlich kurz sein. Eine monatliche Wartung eines Aufzugs mit 7 Haltepunkten und 5 Mietparteien wäre zu häufig. Ein derartiger Turnus ist nur bei hochfrequentierten Anlagen (Fußnote) gerechtfertigt. Bei einem Wohnhaus mit beispielsweise 8 Wohneinheiten reicht ein Turnus von 3 Monaten, bei modernen Anlagen auch ohne weiteres ein längerer.
2. Kosten der Müllbeseitigung
Wegen der beachtlichen Kosten für die Müllbeseitigung, ist hier das Wirtschaftlichkeitsgebot von besonderer Bedeutung. Es ist sowohl bei der Größe der Müllbehälter als auch bei der Häufigkeit der Leerung zu beachten. Der Vermieter ist deshalb gehalten, das Volumen bzw. die Anzahl der Müllbehälter am durchschnittlichen Bedarf der Wohnanlage auszurichten.
Wichtig: Ist ein Hausmeister vorhanden, gehört es zu seinen Pflichten, gelegentlich Feststellungen zum durchschnittlichen Bedarf bei den Müllbehältern zu treffen. Ansonsten können die Mieter mit dem Einwand unwirtschaftlichen Verhaltens des Vermieters nur gehört werden, wenn sie den Vermieter zuvor auf das Missverhältnis hingewiesen haben.
3. Gebäudereinigung
Hinsichtlich der Gebäudereinigung steht dem Vermieter ein so genanntes Ermessen in Bezug auf die Reinigungshäufigkeit und -intensität zu. Was „üblich“ ist, wird von der Art des Gebäudes mitbestimmt und kann so von Wohnquartier zu Wohnquartier verschieden sein. Das Ermessen berechtigt den Vermieter jedoch nicht, subjektive hygienische oder optische Vorstellungen zum Maßstab zu machen. Die Mieter müssen nur für objektiv angemessene Kosten einstehen. Daher dürfte auch für gehobenen Wohnraum der Aufwand für einen Fußmatten-Mietservice unwirtschaftlich sein. Anders kann es jedoch wieder bei Gewerbeobjekten sein.
4. Gartenpflege
Wie bei der Hausreinigung hat der Vermieter auch bei der Gartenpflege einen gewissen Ermessensspielraum. Zu den Kosten der Gartenpflege gehört auch der Aufwand zur Beseitigung von Sturmschäden. Je nach den Verhältnissen des jeweiligen Baumbestands kann es für den Vermieter geboten sein, wegen der zunehmenden Häufigkeit und Intensität der Stürme die Kosten der Entfernung entwurzelter Bäume in eine Sachversicherung aufzunehmen.
5. Beleuchtung
Die Beleuchtungsanlage ist den objektiven Notwendigkeiten entsprechend zu betreiben. Auch hier ist jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Die Beibehaltung einer Dauerbeleuchtung mit zahlreichen Brennstellen ist dann unwirtschaftlich, wenn eine Zeitschaltung technisch einfach installiert werden kann.
6. Versicherung
Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz führt bei Versicherungen dazu, dass der Vermieter die Versicherungen möglichst günstig abzuschließen hat. Dies bedeutet nicht, dass stets der billigste Versicherer zu wählen wäre, wenn bekannt ist, dass das Regulierungsverhalten nicht zufrieden stellend ist. Auf der anderen Seite wäre es nicht gerechtfertigt, mit einem teuren Versicherer zu kontrahieren, nur weil er „beitragsfrei“ zusätzliche Leistungen anbietet, die zwar für den Vermieter praktisch, jedoch nicht notwendig sind. Insbesondere hat der Vermieter, der die üblichen Gefahren durch getrennte Versicherungen deckt, zu prüfen, ob nicht eine verbundene Gebäudeversicherung günstiger ist.
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Während seines Studium und des Referendariats am Landgericht Potsdam war Rechtsanwalt Peter Hesse als Leistungssportler in der 1. und 2. Bundesliga in der Sportart Ringen tätig.
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Autor eines Blog´s zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
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Veröffentlichungen
- "Das Wohnungseigentum - Eine Einführung für den Praktiker", Hesse/Renz, Verlag für Mittelstand und Recht 2007, ISBN 978-3-939384-09-0,
- "Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Instandhaltung von Fenstern", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 13.12.2009,
- "Wann darf der WEG-Verwalter Zustimmung zur Wohnungsveräußerung verweigern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.11.2009,
- "Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 11.10.2009,
- "Die Betriebskostenabrechnung: Erleichterungen für den Vermieter", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.09.2009,
- "Schallschutz einer Eigentumswohnung: Kann der Mieter bei Änderung mindern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 07.08.2009,
- "Neue Kosten für den Vermieter – Unwirksame Endrenovierungsklausel", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 12.07.2009,
- "Krisenmanagement: Schadensminimierung durch so genannte „Ausfrierung“, Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.06.2009,
- "Wohnung zu klein - Muss Verieter mit fristloser Kündigung rechnen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 10.05.2009,
- "Hausverkäufer aufgepasst: Wieweit geht die Aufklärungspflicht bei Asbest", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 15.04.2009,
- "Neues für den vermieter: Endrenovierung - eine ganz neue Möglichkeit?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.03.2009,
- "Muss Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßig inspizieren?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.12.2008,
- "Muss der Wohnungsverkäufer über riskante Entwicklung eines Mietpool aufklären?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.10.2008,
- "Dürfen Vermieter ein Pavillionzelt auf der Terasse verbieten?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.08.2008,
- "Darf Vermieter Zuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verlangen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.07.2008,
- "Müssen Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechung konkretisiert werden?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.05.2008,
- "Beginnt die Betriebskostenabrechungsfrist bei Anerkenntnis durch Mieter neu?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.04.2008,
- "Wie sind Betriebskosten im Wohnungsmietrecht abzurechnen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 23.03.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum: 3. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.02.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.01.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 1. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 16.12.2007,
- "Muss Mieter anteilige Kosten für nicht fällige Schönheitsreparaturen übernehmen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.10.2007,
- "Hausverwaltung veruntreut Gelder: Haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.08.2007,
- "Internetsurfen während der Arbeitszeit - Kündigung zulässig?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 29.07.2007,
- "Nebenkostenabrechnung - Müssen "nichtumlagefähige" Nebenkosten enthalten sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.05.2007,
- "Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit - Kündigungsgrund?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.03.2007,
- "Unwirksamkeit "starrer" Quotenklauseln in Mietverträgen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.02.2007,
- "Haftung des WEG-Verwalters bei Schäden im Sondereigentum", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.01.2007,
- "Offene Kritik am Arbeitgeber", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 17.12.2006,
- "Gebrauch: Zulässige Nutzung zu Wohnzwecken", Der Miet-Rechtsberater, Juli 2005, Seite 179;
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