Nachrüstpflichten f

Ab 1. Januar 2009 müssen alle Vermieter und Verkäufer älterer Wohnimmobilien potenziellen Käufern und Mietinteressenten einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Fußnote) im Deutschen Anwaltverein (Fußnote). Das gilt dann auch für alle Wohnhäuser, die nach 1965 gebaut wurden; Besitzer von Wohnimmobilien, die vor 1965 fertig gestellt wurden, müssen den Ausweis bereits seit 1. Juli 2008 parat haben.



Der Energieausweis soll Mietern und Käufern auf einen Blick signalisieren, in welchem Zustand die ins Auge gefasste Immobilie ist. Der Marktwert des jeweiligen Hauses, so die ARGE, wird sich über den Wertverlust alter beziehungsweise die Wertsteigerung sanierter Immobilien automatisch regulieren. Anreiz genug, so rät die ARGE, bald über die energetische Modernisierung der Altimmobilie nachzudenken. Neben diesem sanften Zwang zur energetischen Sanierung hat der Gesetzgeber aber auch Fristen und Nachrüstverpflichtungen festgeschrieben und empfindliche Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro vorgesehen.



Bußgelder drohen beispielsweise all jenen Vermietern oder Verkäufern, die Kauf- oder Mietinteressenten keinen gültigen Energieausweis vorlegen können. Allerdings, so die ARGE Baurecht, kann nicht jeder vom Verkäufer oder Vermieter Einsicht in den Energieausweis verlangen. Nur ernsthafte Interessenten haben ein Anrecht auf das Dokument. Mieter können den Energieausweis auch nicht rückwirkend fordern. Er ist nur für neue Mietverhältnisse vorgeschrieben.



Immobilienbesitzer, die weder vermieten, verkaufen noch verpachten, brauchen keinen Energieausweis. Aber auch sie müssen in diesem Jahr unter Umständen noch einiges erledigen: Bis zum 31. Dezember müssen alle Heizkessel außer Betrieb genommen werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, auch wenn sie nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten. Die Zeit der alten Kessel ist abgelaufen, sie müssen durch moderne Brennwert- oder Niedrigenergiekessel ersetzt werden. Das gilt auch für alle alten Anlagen der Kühl-, Klima- und Raumlufttechnik.



Bis zum Jahresende müssen außerdem alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand gedämmt werden. Auch bislang ungedämmte Dachböden sollen dann energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich abgeschottet sein. Dies gilt allerdings nicht für private Hausbesitzer, die ihr Haus schon länger bewohnen und es ausschließlich selbst nutzen. Sie müssen Leitungen und Böden nicht dämmen - sollten es aber tun, denn die simplen Maßnahmen sparen viel Energie.



Bis auf weiteres verschoben ist die Novelle der Energieeinsparverordnung: Sie sollte ursprünglich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Voraussichtlich verschiebt sich der Termin auf den 1. Juli 2009. Wer dann sein altes Haus grundlegend modernisiert, Heizungstechnik oder Fassaden auf Vordermann bringen lässt, der muss, wenn mehr als 20 Prozent der Fläche ausgebessert werden, zusätzlich erneuerbare Energien einplanen. Das ist zwar im Augenblick noch keine Vorschrift, aber wer jetzt saniert, der ist gut beraten, auch die erneuerbaren Energien in seine Überlegungen einzubeziehen, empfiehlt die ARGE Baurecht. Seine Immobilie ist dann technisch auf dem neuesten Stand.


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