Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Beginn und Ende der Arbeitszeit
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Mit den Pausen sind unbezahlte Ruhepausen gemeint, nicht aber kann der Betriebsrat die Einführung bezahlter Arbeitspausen verlangen.
Mitbestimmungspflichtig ist demnach beispielsweise die Festlegung der Probezeit in einem Theater, die Dienstpläne der Verkaufsangestellten im Einzelhandel, auch wenn infolge der mitbestimmten Arbeitszeitregelung die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nicht ausgeschöpft werden können, die Einführung von Schichtarbeit und die Bestimmung, welche Arbeitnehmer von der Schichtarbeit erfasst werden oder unter welchen Voraussetzungen ein Schichtwechsel zulässig ist.
Beachten Sie: Das Mitbestimmungsrecht nach dieser Vorschrift erstreckt sich nur auf die zeitliche Lage der Arbeitszeit, nicht aber auf deren Dauer, die tarifvertraglich oder einzelvertraglich vorgegeben ist.
Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auch auf die im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer.
Stand: 15.06.2008
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
Rechtsanwältin Monika Dibbelt
Rechtsanwalt Tilo Schindele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler
Rechtsanwalt Harald Brennecke
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Arbeitsrecht/ ArbeitszeitRechtsinfos/ Arbeitsrecht/ Betriebsrat/ Betriebsverfassung