Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings – Teil 37 – Unbefugte Gebrauchsüberlassung der Leasingsache an Dritte


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


10.2.3.1.1. Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Leasingsache an einen Dritten

Ein wichtiger Kündigungsgrund ist nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB die unbefugte Gebrauchsüberlassung an einen Dritten. Eine Gebrauchsüberlassung an einem Dritten liegt vor, wenn der Leasingnehmer einer nicht am Vertrag beteiligten Person das Leasingobjekt zur Nutzung überlässt.

Beispiel:

Leasingnehmer LN hat bei der Leasinggesellschaft LG einen Pkw geleast. Durch eine Klausel in den AGB ist es LN als Leasingnehmer untersagt, den Pkw von einem Dritten fahren zu lassen. Dennoch leiht LN das Auto seinem Bekannten Z. Damit liegt eine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor, so dass LG den Leasingvertrag mit LN außerordentlich kündigen kann.

10.2.3.1.2. Kündigung wegen Gefährdung der Leasingsache

Der Leasinggeber kann den Vertrag außerordentlich nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB kündigen, wenn der Leasinggeber seine Sorgfaltspflicht in erheblichem Maße verletzt und die Leasingsache hierdurch gefährdet wird.

Eine Sorgfaltspflichtverletzung des Leasingnehmers liegt vor, wenn dieser seinen gesetzlich normierten oder im Leasingvertrag vereinbarten Verpflichtungen zur Instandhaltung der Leasingsache nicht nachkommt (Fußnote).

Beispiel:

Zwischen dem Leasingnehmer LN und dem Leasinggeber LG besteht ein Leasingvertrag über einen Pkw. In dem Leasingvertrag ist vereinbart, dass der Pkw gewartet und instand gehalten werden muss. Dennoch lässt LN den Pkw nicht warten und Instandhalten, trotz der Tatsache, dass er einzelne Mängel an den Bremsen erkennt. Aufgrund dessen kann LG den Leasingvertrag nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB kündigen.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen mit Fußnoten im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Leasingrecht


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zum Handel am Kapitalmarkt. Dies umfasst nicht nur die Handelsobjekte des Kapitalmarktes im engeren Sinne, wie Aktien, Schuldverschreibungen, Aktienzertifikate, Genussscheine und Optionsscheine sondern auch die Handelsobjekte des grauen Kapitalmarktes, wie Anteile an Publikumspersonengesellschaften. Rechtsanwältin Ritterbach bietet ihre Beratung und Prozessvertretung im Kapitalmarktrecht Anlegern von Kapitalanlagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung oder fehlerhafter Anlageberatung sowie Unternehmern an. Diese unterstützt sie beispielsweise bei der kapitalmarktrechtlichen Compliance, denn nicht nur bei der erstmaligen Emission von Wertpapieren hat der Emittent Informations- und Berichtspflichten einzuhalten. Finanzanlagenvermittlern bietet Rechtsanwältin Ritterbach Beratung und Vertretung vor allem im Bereich der Berufsausübungspflichten, der Gewerbeerlaubnis sowie der Dokumentation ihrer beruflichen Tätigkeiten.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat zum Kapitalmarktrecht veröffentlicht:

  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Kapitalmarktrechts folgende Vorträge an:

  • Bilanzoptimierung und Ratingverbesserung durch Finanzierung
  • Unternehmerische Beteiligungen - Das Für und Wieder
  • Freie Finanzanlagenberater und -vermittler: Was ist gegenüber den Kunden zu beachten?


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-0


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVertragsrecht