Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 11 – AGB im Leasingvertrag
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Carola Ritterbach Rechtsanwältin
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7.3. AGB im Leasingvertrag
Im Leasingrecht sind AGB von besonderer Bedeutung.
Nach der Legaldefinition des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB sind AGB für eine Vielzahl von Verträgen, vorformulierte und vom Verwender gestellte Klauseln.
In der Praxis werden die Klauseln vom Leasinggeber gestellt, sodass dieser Verwender im Sinne dieser Vorschrift ist. Vorrangig vor den AGB sind nach § 305 b BGB immer Individualabreden. Daher unterliegen die Individualabreden im Sinne von § 305 b BGB nicht der Inhaltskontrolle der AGB nach § 307 BGB ff.
7.3.1. Vorformuliert
Eine Klausel ist vorformuliert, wenn sie nicht nur für den jeweiligen Vertrag entworfen wurde, sondern im Vorfeld des Rechtsgeschäfts geschaffen und nicht erst ausgehandelt wurde.
Beispiel:
Die Leasinggesellschaft LG lässt sich vor dem Leasingvertrag mit LN vom Rechtsanwalt R AGB erstellen.
7.3.2. Vielzahl von Verträgen
Nach der Rechtsprechung wurde eine Klausel für eine Vielzahl von Verträgen geschaffen, wenn diese mit der Absicht entworfen wurde, diese mindestens bei drei Verträgen zu verwenden (Fußnote). Zudem ist es ausreichend, wenn die Absicht der mehrfachen Verwendung sich erst später ergibt. Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erstmalige Verwendung ausreichend, um das Merkmal für eine Vielzahl von Verträgen zu bejahen.
Ob der Leasinggeber die AGB-Klausel für eine Vielzahl von Verträgen verwenden wollte, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Hierfür sind alle Umstände des Einzelfalls zu beachten. Im Zweifel kann angenommen werden, dass die Klausel für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollte. Schließlich ist das Leasinggeschäft ein Massengeschäft und es wird de facto nicht vorkommen, dass der Leasinggeber eine Klausel für nur einen Leasingvertrag entwirft.
Beispiel:
Die vom Rechtsanwalt R erstellten AGB möchte die Leasinggesellschaft LG für alle Leasingverträge über Baumaschinen nutzen.
7.3.3. Vom Verwender gestellt
Eine Klausel wird vom Verwender gestellt, wenn dieser die Einbeziehung der AGB in den Vertrag veranlasst. Dies ist nach § 305 Abs. 1 S. 3 BGB nicht der Fall, wenn die jeweilige Klausel einzeln ausgehandelt wurde. Hierfür muss die Klausel von dem Verwender allerdings ernsthaft zur Verhandlung gestellt werden und der Vertragspartner hierdurch tatsächlich die Möglichkeit haben seine Interessen zu wahren (Fußnote).
In diesem Zusammenhang ist bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zu beachten, dass gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB die AGB als vom Unternehmer gestellt gelten.(Fußnote)
Beispiel:
Die vom Rechtsanwalt R erstellten AGB stellt die Leasinggesellschaft LG bei einem Leasingvertrag über eine Baumaschine nicht zur Verhandlung, so dass der Bauunternehmer diese nicht ändern konnte, damit sie seinen Interessen entsprechen können. Ein Aushandeln der Klauseln liegt somit nicht vor und LG hat die AGB als Verwender gestellt.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
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Persönliches
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:
-
-
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
mit den Schwerpunkten:- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Bankvertragsrecht
- Bürgschaften
- Bankzulassungsrecht
- Leasingrecht
mit den Schwerpunkten:- Leasingvertragsrecht
- Leasingablösungen
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten:- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Steuern in der Insolvenz
- Vertragsrecht
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
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Veröffentlichungen
Im Bank- und Leasingrecht:
-
Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
-
Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
-
Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
-
Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
-
Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4
-
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0
Im Steuerrecht:
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Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8
-
Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7
-
Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
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Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:
- Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.
Seminare
Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:
-
Vor- und Nachteile des Leasing
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optimale Absicherung von gewerblichen Krediten
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Steuerhaftung des Geschäftsführers
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