LEASING - WAS IST DAS ? EINE EINFÜHRUNG
Verfasst von:
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Unter „Leasing“ versteht man die Vermietung von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens. Dies geschieht meist unter Einschaltung von sog. Leasinggesellschaften, die das Vermietungsgeschäft betreiben.
Gegenstände des Leasings können bspw. Maschinen, vollständige Werksanlagen, Verwaltungsgebäude, Elektrogeräte, Kraftwagen und auch Immobilien sein. Diese erwirbt der Leasingnehmer zum Gebrauch auf Zeit und zahlt neben einer Anzahlung monatliche Leasingraten an den Leasinggeber, die man als Unternehmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.
Rechtlich wird der Leasingvertrag „in erster Linie“ (Fußnote) nach Mietrecht (Fußnote) beurteilt.
Denn der Leasingvertrag ist durch das Element der Gebrauchsüberlassung geprägt. Dazu kommen allerdings noch andere Elemente, die den Leasingvertrag von einem Mietvertrag unterscheiden: so ist typisch für einen Leasingvertrag, dass der Leasinggeber die Investition des Leasingnehmers vorfinanziert.
Anders als beim Mietvertrag hat der Leasingnehmer auch keine mietrechtlichen Ansprüche gegen den Leasinggeber, weil sich letztgenannter davon in seinen AGB befreit. Dafür hat der Leasingnehmer allerdings kaufrechtliche Ansprüche gegen den Lieferanten des Leasingobjekts.
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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