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Kaskoversicherung Hinweispflicht bei regionaler Nichtgeltung der Versicherung

Erklärt ein Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kaskoversicherung seinem Versicherungsagenten ausdrücklich, dass er mit dem zu versichernden Fahrzeug in seine Heimat nach Russland fahren will, muss der Versicherungsvertreter ungefragt darauf hinweisen, dass der Geltungsbereich der Versicherung für Sibirien ausgeschlossen ist. Die Versicherung hat auch dann den entstanden Schaden zu bezahlen, wenn dem Versicherungsvertreter unbekannt war, dass Sibirien außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Versicherung liegt.


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Stand: 01.02.2002


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Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

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Gericht / Az.: Urteil des LG Oldenburg vom 27.11.2000 13 O 2271/00 NversZ 2001, 277 NJW-RR 2001, 1472

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