Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 16 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 1

4. Slowakische Republik (Slowakei)

4.1. Einleitung

4.1.1. Gesetz über Konkurs und Restrukturierung

Im Jahre 2004 ist in der Slowakischen Republik ein neues Insolvenzrecht verabschiedet worden, das am 01.01.2006 in Kraft trat. Das ursprüngliche Gesetz über Konkurs und Ausgleich wurde durch das Gesetz über Konkurs und Restrukturierung (im folgenden KRG) abgeschafft. Neben der Insolvenzlösung regelt das Gesetz die Restrukturierung des Unternehmens im Falle einer Insolvenz oder einer drohenden Insolvenz und die Restschuldbefreiung natürlicher Personen.

4.1.2. Ziel des Gesetzes

Der slowakische Gesetzgeber hat mit dem neuen Gesetz mehrere Ziele verfolgt: die Übertragung des Schwerpunkts von den Gerichten auf den Verwalter, die Bekämpfung möglicher Korruption innerhalb der Gerichte sowie die Verfahrensbeschleunigung und einen besseren Überblick über die Verwaltung des Insolvenzverfahrens. Weiter wurden strengere Haftungsvorschriften, verschärfte Anfechtungsvorschriften sowie die Regelung des internationalen Insolvenzrechts eingeführt. Zweck des KRG ist die Auseinandersetzung des Vermögens des sich in der Insolvenz befindenden Schuldners. Die Auseinandersetzung des Vermögens erfolgt entweder durch Verwertung des Vermögens und kollektive Befriedigung der Gläubiger (Konkurs) oder durch schrittweise Befriedigung der Gläubiger auf die im Restrukturierungsplan vereinbarte Art und Weise (Restrukturierung).
Der Erlass des neuen Gesetzes war in der Slowakei sehr umstritten, aber das Bedürfnis nach einer flexibleren Insolvenzregelung überwand alle ablehnenden Argumente. Zu den größten Mängeln der ursprünglichen slowakischen Insolvenzregelung, die der derzeitigen österreichischen Regelung sehr ähnlich war, gehörte die geringe Rechtsstellung der Gläubiger. Die gesicherten Gläubiger konnten nur in die Höhe von 5 bis 10% ihrer Forderungen befriedigt werden. Ihre Kontrollmöglichkeit hinsichtlich des gesamten Verfahrens war sehr gering. Zudem galt die Dauer des Insolvenzverfahrens (3 – 7 Jahre) als sehr ineffizient.

4.1.3. Gliederung des Gesetzes

Der Gesetzgeber hat das slowakische Konkursgesetz in 8 Teile gegliedert. Der erste Teil wird dem Gegenstand und den Grundprinzipien des Gesetzes gewidmet, im zweiten Teil finden wir die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Konkurses. Der dritte Teil beschäftigt sich mit dem Institut der Restrukturierung, im vierten Teil wurde die Restschuldbefreiung von natürlichen Personen verankert. Die restlichen Teile des Gesetzes regeln die prozessrechtlichen Fragen, sowie die Durchführung eines Konkurses im Falle eines finanziellen Institutes.

4.1.4. Verfahrensgrundsätze

Das slowakische Insolvenzverfahren beruht auf 3 vom Gesetz aufgezählten Verfahrensgrundsätzen. Als erster Grundsatz wird die Pflicht zur Vorbeugung vor einer Insolvenz genannt. Der zweite Grundsatz betrifft die Effektivität des ganzen Insolvenzverfahrens. Danach sind das Gericht, der Verwalter und der Gläubigerausschuss verpflichtet, im Rahmen des Insolvenzverfahrens die möglichst größte und schnellste Befriedigung der Gläubiger zu erzielen.
Als dritter Grundsatz regelt § 6 KRG die Gleichbehandlung von Gläubigern, die ähnliche Rechtsposition haben.

 

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Ein Vergleich der Insolvenzordnungen der Länder der EU" von Harald Brennecke und Eva Otépková, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-05-2.

 


 

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Stand: März 2009


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


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