Haushaltsnahe Dienstleistungen - Auswirkungen für den Hausverwalter: 3. Teil
Haushaltsnahe Dienstleistungen - Auswirkungen für den Hausverwalter: 3. Teil
Aufgaben des Hausverwalters (2.Teil)
Ganz besonders wichtig: Die gesonderte Ausweisung der Kosten.
Der Hausverwalter muss darauf achten, dass die Arbeits- und die Materialkosten inklusive Fahrtkosten gesondert ausgewiesen sind. Der Hausverwalter hat in der Rechnung die Maßnahmen möglichst genau beschreiben zu lassen. Eine sehr wichtige Aufgabe für den Hausverwalter ist es daher, in Zukunft bei den Rechnungen mehr darauf zu drängen, dass der Handwerker möglichst viele Maßnahmen beschreibt und diese dann einzeln bewertet. Die bisher regelmäßig vorgenommenen Pauschalverträge, in denen nichts unterschieden wird, wie z.B. bei Hausmeister oder Hausreinigungsarbeiten, können aus steuerlichen Gründen nicht mehr vorgenommen werden. Die besondere Sorgfaltspflicht für den Hausverwalter liegt daher darin, die eingehenden Rechnungen nicht nur auf deren rechnerische und sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen, sondern auch darauf zu achten, dass die Lohnkosten korrekt ausgewiesen sind.
Weitere gesetzliche Voraussetzung ist die Einhaltung des Zahlungsweges. Das Einkommensteuerrecht gewährt die Steuerermäßigung nur, wenn der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistenden durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Aus steuerlicher Sicht sind Barzahlungen daher zu unterlassen. Es bleibt noch darauf hinzuweisen, dass Steuerbegünstigung nur dann eintritt, wenn die Leistung in einem inländischen Haushalt erbracht wurde.
In der Jahresabrechnung hat der Hausverwalter die Kostenpositionen in die steuerlich relevanten Arbeitskosten einerseits und in die Materialkosten andererseits zu unterteilen. Wie genau die Abrechnung dann umgesetzt werden kann, ist problematisch.
Von vielen Softwarefirmen wird derzeit vorgeschlagen, die anteiligen Lohnkosten auf ein separates Lohnkostenkonto zu buchen. Im Rahmen der Jahresabrechnung werden diese Kosten dann ausgewiesen. Problematisch ist dabei jedoch, dass es Lohnkosten in verschiedenen Bereichen gibt. So könnten z.B. für die Kosten für Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Hausmeistertätigkeit, die bisher schon auf unterschiedlichen Konten gebucht wurden, verschiedene Verteilerschlüssel maßgebend sein, so dass auf jedem Fall zu jedem dieser Konten auch noch ein separates Lohnkostenkonto geführt werden müsste.
Wie dieses Problem in der Praxis von den Softwarefirmen gelöst wird, wird sich noch zeigen. Wichtig ist jedoch, dem Wohnungseigentümer seinen Lohnkostenanteil so auszuweisen, dass die Finanzbehörde den ausgewiesenen Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung anerkennt und berücksichtigt. Wenn man die Anforderungen aus dem BMF-Schreiben zu Grunde legt, so muss die Abrechnung erkennen lassen um welche Leistung es sich handelt, so dass diese gesondert ausgewiesen werden muss.
Des Weiteren ist relevant welcher Lohnkostenanteil in der Rechnung enthalten ist, wie groß der auf den Wohnungseigentümer entfallene Anteil an den Lohnkosten ist und wann die Rechnung in welcher Art bezahlt wurde.
TIPP: All dies könnte in einer einfachen Tabelle dargestellt werden, die dann im Rahmen der Jahresabrechnung ausgedruckt wird um so die erforderliche Bescheinigung auszustellen.
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Rechtsanwalt Peter Hesse studierte Rechtswissenschaften in Potsdam. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer des Standortes Potsdam.
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Persönliches
Während seines Studium und des Referendariats am Landgericht Potsdam war Rechtsanwalt Peter Hesse als Leistungssportler in der 1. und 2. Bundesliga in der Sportart Ringen tätig.
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Autor eines Blog´s zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Besondere Angebote:
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"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im Mietrecht - Beratungsflatrates"
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Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Peter Hesse ist überwiegend tätig in den Bereichen
- Immobilienrecht - hier insbesondere Wohnungseigentumsrecht, (gewerbliches) Miet- und Maklerrecht
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Darüber hinaus liegen seine Interessen im Bereich des
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Mitglied im
- BWE - Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., 1. Vorsitzender im Kreisverband Potsdam
- DAV - Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Potsdamer Anwaltsverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV
- Präsidiumsmitglied Ringerclub "RC Germania" Potsdam e.V.
- Präsidiumsmitglied Ringerverband Brandenburg e.V.
Veröffentlichungen
- "Das Wohnungseigentum - Eine Einführung für den Praktiker", Hesse/Renz, Verlag für Mittelstand und Recht 2007, ISBN 978-3-939384-09-0,
- "Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Instandhaltung von Fenstern", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 13.12.2009,
- "Wann darf der WEG-Verwalter Zustimmung zur Wohnungsveräußerung verweigern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.11.2009,
- "Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 11.10.2009,
- "Die Betriebskostenabrechnung: Erleichterungen für den Vermieter", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.09.2009,
- "Schallschutz einer Eigentumswohnung: Kann der Mieter bei Änderung mindern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 07.08.2009,
- "Neue Kosten für den Vermieter – Unwirksame Endrenovierungsklausel", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 12.07.2009,
- "Krisenmanagement: Schadensminimierung durch so genannte „Ausfrierung“, Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.06.2009,
- "Wohnung zu klein - Muss Verieter mit fristloser Kündigung rechnen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 10.05.2009,
- "Hausverkäufer aufgepasst: Wieweit geht die Aufklärungspflicht bei Asbest", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 15.04.2009,
- "Neues für den vermieter: Endrenovierung - eine ganz neue Möglichkeit?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.03.2009,
- "Muss Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßig inspizieren?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.12.2008,
- "Muss der Wohnungsverkäufer über riskante Entwicklung eines Mietpool aufklären?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.10.2008,
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- "Hausgeldrückstände – Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum: 3. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.02.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.01.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 1. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 16.12.2007,
- "Muss Mieter anteilige Kosten für nicht fällige Schönheitsreparaturen übernehmen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.10.2007,
- "Hausverwaltung veruntreut Gelder: Haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.08.2007,
- "Internetsurfen während der Arbeitszeit - Kündigung zulässig?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 29.07.2007,
- "Nebenkostenabrechnung - Müssen "nichtumlagefähige" Nebenkosten enthalten sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.05.2007,
- "Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit - Kündigungsgrund?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.03.2007,
- "Unwirksamkeit "starrer" Quotenklauseln in Mietverträgen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.02.2007,
- "Haftung des WEG-Verwalters bei Schäden im Sondereigentum", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.01.2007,
- "Offene Kritik am Arbeitgeber", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 17.12.2006,
- "Gebrauch: Zulässige Nutzung zu Wohnzwecken", Der Miet-Rechtsberater, Juli 2005, Seite 179;
- zahlreiche Aufsätze und Rechtsinfos zu den Themen: Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Maklerrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht
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