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Handelsvertreterprovision – Durchsetzung berechtigter Ansprüche


Wir prüfen die Voraussetzungen für Ansprüche auf Handelsvertreterprovision und beraten bei der Sicherung der entsprechenden Voraussetzungen.

Wir berechnen die Höhe des Anspruchs auf Handelsvertreterprovision und unterstützen bei der Darstellung des erforderlichen Sachverhalts.

Wir analysieren die gelebte Vertragspraxis auf Übereinstimmung mit dem bestehenden Handelsvertretervertrag und beraten dabei daraus entstehenden Ansprüchen hinsichtlich der Handelsvertreterprovision.

Wir prüfen Abrechnungen von Handelsvertreterprovision auf ihre sachliche und rechtliche Richtigkeit und setzen bestehende Ansprüche auf Handelsvertreterprovision um.

Wir beraten hinsichtlich der Geltendmachung des Anspruchs auf Buchauszug, der mit dem Anspruch auf Abrechnung von Provision einhergeht, und prüfen Buchauszüge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die meisten Buchauszüge entsprechen nicht den gesetzlichen Voraussetzungen.

Zur Vermeidung von zeit- und kostenaufwändigen Gerichtsprozessen bemühen wir uns regelmäßig um eine außergerichtliche Einigung. Eine fundierte Darstellung der Rechtspositionen und einer so weit als möglich verbindliche Verhandlungsführung mit den Vertretern der Gegenseite führt hier oft zu Ergebnissen, die andernfalls nur durch Nerven aufreibende Gerichtsverfahren erreicht werden könnten.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.