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Gutachten zur rechtssicheren Auftragsdatenverarbeitung


Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, können die Datenverarbeitung nicht immer selbst vornehmen. Sie können externe Unternehmen mit der Datenverarbeitung beauftragen.

Die Datenverarbeitung durch externe Auftragsdatenverarbeiter unterliegt strengen Reglementierungen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Bei Verletzung drohen den Verantwortlichen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Wir prüfen die Voraussetzung der Datenverarbeitung durch externe Auftragsdatenverarbeiter und geben Empfehlungen zu ihrer rechtssicheren Ausgestaltung.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.