Gutachten zur rechtssicheren Auftragsdatenverarbeitung
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, können die Datenverarbeitung nicht immer selbst vornehmen. Sie können externe Unternehmen mit der Datenverarbeitung beauftragen.
Die Datenverarbeitung durch externe Auftragsdatenverarbeiter unterliegt strengen Reglementierungen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Bei Verletzung drohen den Verantwortlichen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Wir prüfen die Voraussetzung der Datenverarbeitung durch externe Auftragsdatenverarbeiter und geben Empfehlungen zu ihrer rechtssicheren Ausgestaltung.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025