Grundzüge des polnischen Planungs und Baurechts (Teil IV)

Das Bauprojekt soll den in der WZiZT festgesetzten Bedingungen entsprechen, sofern die Erteilung einer WZiZT nach dem Gesetz über die Planung und die Raumbewirtschaftung erforderlich war. Ferner sollen der Umfang und der Inhalt des Bauprojektes an die Besonderheiten der Bauanlage und den Schwierigkeitsgrad von Bauarbeiten angepasst werden.

Das Bauprojekt soll insbesondere enthalten:

  • Projekt über die Bewirtschaftung des Baugrundstücks auf einer aktuellen Karte;
  • architektonisches Projekt, das u. a. die Zwecksetzung, Form und Konstruktion der Bauanlage bestimmt und technische sowie matetriallbezogene Lösungen im Hinblick auf das Umfeld enthält;
  • je nach Bedarf, Erklärungen der zuständigen Organisationseinheiten über die Gewährleistung der Lieferung von Energie, Wasser, Wärme sowie Abwässerbeseitigung sowie über den Anschluss an das Kanalistations,- Gas,- Wärme,- Telokommunikations- als auch Strassennetz;
  • je nach Bedarf, z. B. Ergebnis von geologischen Untersuchungen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die polnischen Baubehörden auch verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitprüfung der betreffenden Bauanlage vorzunehmen.


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Stand: Juli 2005


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Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

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Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

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