Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung – Teil 01 – Einführung, Grundlagen


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


1 Einführung

Die Bezeichnung „Gesellschaft“ findet sich sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Rechtsprache häufig wieder. Auch wenn bei Verwendung des Begriffs „Gesellschaft“ nicht immer eine Gesellschaft im Rechtssinne gemeint ist, so handelt es sich in der Regel um die Bezeichnung eines Personenzusammenschlusses.

In vielen Lebensbereichen - insbesondere im Wirtschaftsleben - sind Zusammenschlüsse von Personen sinnvoll, da häufig erst das Zusammentreffen verschiedener Ressourcen persönlicher (z. B. Wissen) und finanzieller Art ein gewünschtes Ergebnis ermöglichen.


2 Grundlagen

Als Teilgebiet des Privatrechts finden sich im Gesellschaftsrecht Regelungen über

  • die Organisationsformen von Gesellschaften und deren Veränderung
  • die Gründung von Gesellschaften
  • den inneren Aufbau von Gesellschaften (dabei insbesondere über die Willensbildung innerhalb der Gesellschaft und über das Verhältnis der Gesellschafter zueinander)
  • die zivilrechtlichen Beziehungen von Gesellschaften bzw. von ihren Gesellschaftern zu Dritten (dabei insbesondere über die Vertretungsmacht, die Haftung der Gesellschafter) sowie
  • die Beendigung von Gesellschaften.

Daraus ergibt sich bereits, dass das Gesellschaftsrecht zwangsläufig in Beziehung zu anderen Rechtsgebieten steht.


2.1 Personengesellschaften im Steuerrecht

Zwischen dem Steuerrecht und dem Gesellschaftsrecht gibt es eine Vielzahl von Berührungspunkten. Bei Fragen der Rechtsformwahl spielen steuerliche Fragen beinahe immer eine Rolle. In vielen Fällen wird die Frage der Rechtsform allein durch das Steuerrecht bestimmt. Dies gilt sowohl für den Bereich der Neugründungen, als auch für den Bereich der Umwandlungen. Insbesondere die unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und von Kapitalgesellschaften andererseits wird bei der Frage der Rechtsformwahl zu berücksichtigen sein.

Während für die Besteuerung von Personengesellschaften das Transparenzprinzip gilt, basiert die Besteuerung von Kapitalgesellschaften auf dem Trennungsprinzip. Während im Steuerrecht die Kapitalgesellschaft als eigens Rechts- und Steuersubjekt gesehen wird, gilt dies für die Personengesellschaft nur in eingeschränktem Maße. Bei der Kapitalgesellschaft wird der Gewinn auf Ebene der Kapitalgesellschaft besteuert (nach körperschaftsteuerlichen Vorgaben); die Gesellschafter nehmen am Gewinn lediglich in Form von Gewinnausschüttungen teil. Erst bei Durchführung einer Gewinnausschüttung erfolgt eine Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters. Bei der Personengesellschaft dagegen wird im Hinblick auf die Gewinnanteile der Gesellschafter durch die Gesellschaft hindurch auf die persönlichen Verhältnisse des Gesellschafters geblickt, auf dessen Ebene unmittelbar die Besteuerung vorgenommen wird (nach einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Vorgaben).

Dies bedeutet, dass bei der steuerlichen Beurteilung einer Personengesellschaft zwangsläufig beide Ebenen, nämlich die Ebene der Gesellschaft und die Ebene der Gesellschafter im Auge zu behalten sind.

In einigen Teilgebieten, gilt die Personengesellschaft jedoch auch als Steuersubjekt, so z. B. bei der Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft gem. § 5 GewStG Steuerschuldner. Unabhängig davon bestehen in der gewerbesteuerlichen Behandlung Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften einerseits und Personengesellschaften andererseits. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang der Freibetrag i.H.v. 24.500,- EUR für Personengesellschaften und die steuerrechtliche Ermäßigung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschafticher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-59-5.


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Carola Ritterbach
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LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2017


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Ãœber die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Steuerschuldner bei Fragen über die Abgabe von Steuern und die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode. Sie vertritt ihre Mandanten bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide des Finanzamtes sowie in Verfahren vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht. Rechtsanwältin Dibbelt arbeitet derzeit an Veröffentlichungen im Bereich Steuerrecht.

Monika Dibbelt hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

 

Eine steuerberatende Tätigkeit kann Frau Rechtsanwältin Dibbelt nicht erbringen. Bei Bedarf empfiehlt sie gerne einen geeigneten Kontakt.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 


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