Grundlagen der Berufung: Teil 1 Einführung

Hält die unterlegene Partei eine Entscheidung für falsch, will sie wissen, ob sie Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen kann.

Das Urteil kann dann falsch sein, wenn dem Vorgericht Fehler unterlaufen sind, und zwar entweder bei der Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen oder bei der Anwendung des Rechts auf die festgestellten Tatsachen.

Auch wenn das Untergericht aber das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt und die festgestellten Tatsachen richtig rechtlich gewürdigt hat, kann das Urteil falsch sein. Das wäre dann der Fall, wenn die Prozessparteien den Sachverhalt nur unvollständig vorgetragen oder ein Beweismittel nicht benannt haben, ohne dass das Gericht hierfür verantwortlich wäre.

Andererseits ist eine Entscheidung unter Umständen trotz eines Verfahrensmangels oder Subsumtionsfehlers immer dann richtig, wenn sich das Ergebnis auch ohne den Mangel oder den Fehler nicht ändern würde. Wichtig ist also nur, ob die Entscheidung - durch die Brille eines objektiven Betrachters gesehen – im Ergebnis richtig ist, nicht etwa ob das Untergericht subjektiv fehlerhaft gehandelt und entschieden hat.

Das Berufungsgericht beurteilt also die Sach- und Rechtslage auf der Basis, wie sie sich ihm nach Durchführung des Berufungsverfahrens objektiv darstellt. Damit kann der Sachverhalt, den das erstinstanzliche Gericht auf Basis seines damaligen Kenntnisstands korrekt festgestellt hatte, im Berufungsverfahren dadurch unrichtig werden, dass die Parteien nunmehr zulässigerweise neue Tatsachen eingeführt haben. Genauso kann das Erstgericht ein rechtlich richtiges Urteil gesprochen haben, das vom Berufungsgericht aufgehoben werden muss, wenn der Gesetzgeber in der Zwischenzeit ein anderes Recht geschaffen hat, das auf den Streitfall anwendbar ist.


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Stand: Februar 2005


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