Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 7: Die polnische Gesellschaft des Zivilrechts (s. c.)
Die polnische Gesellschaft des Zivilrechts (s. c.)
Sie entspricht einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) nach deutschem Recht. Eine polnische Gesellschaft des Zivilrechts (spó³ka cywilna- Abkürzung s.c.) entsteht durch Zusammenschluss von mehreren Personen und kann die Verfolgung eines wirtschaftlichen Zwecks zum Gegenstand haben. Allerdings wird sie zu einer offenen Handelsgesellschaft (spó³ka jawna) umgewandelt, wenn sie innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ein Nettoeinkommen von 800.000 € erwirtschaftet.
Die Gesellschaft des Zivilrechtes kann keine Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen. Dies ist nur ihren Gesellschaftern vorbehalten. Deshalb haften sie für die Schulden der Gesellschaft mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Zu den Besonderheiten dieser Gesellschaftsform gehört, dass die Gesellschafter weder über ihren ideellen Anteil am Gesellschaftsvermögen noch über einzelne Gegenstände verfügen können.
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält.
Am Gewinn und Verlust ist jeder zu gleichen Teilen beteiligt. Die Höhe der Einlage spielt dabei keine Rolle.
Hinsichtlich der Kündigung gilt: Wurde die Gesellschaft für eine unbestimmte Zeit gegründet, kann sie von jedem Gesellschafter zum Ende des Geschäftsjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.
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Stand: August 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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