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Fristen im Arbeitsrecht

Bezeichnung todo Frist
Abfindung z.B. aus Sozialplan Geltendmachung bzw. Klage Tarifliche Ausschlussfristen
Abmahnung Klage auf Entfernung aus der Personalakte, Widerruf keine

Änderungskündigung

Vorbehaltserklärung bzw. Klage 3 Wochen (§ 4 KSchG)
Arbeitsrechtliche Ansprüche (aller Art, z.B. Freistellungsanspruch, Leistungszulage) Geltendmachung Tarifliche Ausschlussfristen
Ausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten Anrufung des Arbeitsgerichts gegen Spruch des Ausschusses 2 Wochen (§ 111 Abs. 2 ArbGG)
Befristetes Arbeitsverhältnis Feststellungsklage 3 Wochen nach Ablauf der Befristung (§ 17 TzBfG)
Betriebsratswahlen Beschlussverfahren (Anfechtung) 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 19 Abs. 1 BetrVG)
Betriebsübergang a) Widerspruch gegen den bisherigen oder neuen Arbeitgeber b) Klage a) innerhalb 1 Monats nach Zugang der Unterrichtung b) Unverzüglich; in der Insolvenz: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 113 Abs. 2 InsO)
Eigenkündigung Evtl. Anfechtung wegen a) Irrtums b) Drohung oder Täuschung a) Unverzüglich (§ 121 BGB) b) binnen 1 Jahr (§ 124 BGB)
Einigungsstellenspruch Beschlussverfahren (Anfechtung) 2 Wochen (§ 76 Abs. 5 BetrVG)
Insolvenzforderung Anmeldung Anmeldefrist laut Eröffnungsbeschluss (§ 28 InsO)
Insolvenzgeld Antrag bei der Arbeitsagentur 2 Monate nach - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Abweisung des Antrags mangels Masse - Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit (§ 324 Abs. 3 SGB III)
Kündigung Klage 3 Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG)
Massenverbindlichkeiten (Insolvenz) Geltendmachung Tarifliche Ausschlussfristen
Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) Geltendmachung Tarifliche Ausschlussfristen
Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) a) Antrag beim Arbeitgeber b) Ablehnung des Arbeitgebers a) 3 Monate vor Beginn der Teilzeitarbeit b) 1 Monat vor Beginn der Teilzeitarbeit
Teilzeit während Elternzeit (§ 15 Abs. 7 BErzGG) a) Antrag beim Arbeitgeber b) Ablehnung des Arbeitgebers a) 8 Wochen vor Beginn b) innerhalb 4 Wochen nach Anmeldung
Urteil des Arbeitsgerichts a) Berufung b) Antrag auf Urteilsergänzung, wenn über Berufungszulassung nicht entschieden a) 1 Monat (§ 66 ArbGG) b) 2 Wochen ab Verkündigung (§ 64 Abs. 3a ArbGG)
Urteil des Landesarbeitsgerichts a) Revision b) Antrag auf Urteilsergänzung, wenn über Berufungszulassung nicht entschieden c) Nichtzulassungsbeschwerde a) 1 Monat b) 2 Wochen ab Verkündigung (§ 72 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 64 Abs. 3a ArbGG) c) 1 Monat
Urlaubsanspruch Geltendmachung Innerhalb des Kalenderjahres, spätestens bis zum Ende des Übertragungszeitraumes bis 31.03. (§ 7 Abs. 3 BUrlG)
Versäumnisurteil Einspruch 1 Woche (§ 59 ArbGG)
Wiedereinstellungsanspruch Klage Unverzüglich ab Kenntnis des Wegfalls der Kündigungsgründe
Zahlungsansprüche Geltendmachung Tarifliche Ausschlussfristen
Zeugnis Erteilung/ Berichtigung: Geltendmachung oder Klage Tarifliche Ausschlussfristen

Kontakt


Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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