Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 12-5 Finanzierung
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Christian Metzger wissenschaftlicher Mitarbeiter
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12.7. Finanzierung
Eine Existenzgründung erfordert oftmals ein hohes Kapitel (12.2.4.). Beim Franchising sind zunächst die Einstiegsgebühren (7.1.2.1.) zu beachten. Diese fallen nicht immer an und je nach Franchisegeber unterschiedlich hoch aus. In vielen Fällen muss der Franchisenehmer jedoch nicht nur die Einstiegsgebühr aufbringen, sondern zudem weitere Kosten tragen.
Kosten der Unternehmensgründung können sein:
- Erwerb von Geschäftsräumen (Miete, Pacht, Kauf…)
- Anmeldung des Gewerbes,
- Juristische Beratungen,
- Erwerb des Betriebsvermögens (Fuhrpark, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung...),
- Abschluss von Versicherungen
Diese Aufzählung ist nur exemplarisch zu verstehen, verdeutlicht jedoch, dass auf den Existenzgründer hohe Kosten zukommen können. Diese können entweder durch eigene oder fremde Mittel gedeckt werden. Für die Beschaffung von Fremdkapital ist daher oftmals ein überzeugender Finanzplan zu erstellen. Im Idealfall unterstützt der Franchisegeber den Franchisenehmer bei der Finanzierung.
Beispiel 105: Finanzierung
T möchte sich selbstständig machen. Ein konkreter Plan fehlt im bislang jedoch. Da T über nur wenig Eigenkapital verfügt, möchte er die Finanzierung durch ein Bankdarlehen in noch unbestimmter Höhe sicherstellen. Verblüfft stellt er fest, dass ihm seine Hausbank unter den gegebenen Voraussetzungen kein Darlehen gewähren kann: Er kann weder Sicherheiten vorweisen, noch durch eine Geschäftsidee überzeugen. Ein Finanzplan fehlt ihm vollkommen. Sein Freund, der Betriebswirt B, bietet ihm daraufhin die Erstellung eines Geschäftskonzepts inklusive Finanzplan an. Der Finanzplan soll die finanzielle Entwicklung des Unternehmens transparent machen und Banken somit eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden ermöglichen.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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