Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 12-4 Wahl des Franchisegebers
12.6. Wahl des Franchisegebers
Hat sich ein Existenzgründer für das Franchising entschieden, sollte nun ein passender Franchisegeber gefunden werden. Da ein Markt oftmals unter mehreren Franchisesystemen aufgeteilt ist, sollten die unterschiedlichen Franchisegeber vor einer Bewerbung miteinander verglichen werden. Im Idealfall fällt die Wahl auf einen bekannten Franchisegeber, der seine Franchisenehmer umfassend unterstützt, ihnen dabei jedoch unternehmerische Freiheiten lässt. Empfehlenswert ist es zudem, wenn der Franchisegeber Mitglied eines europäischen Franchiseverbandes ist, da so der europäische Verhaltenskodex für Franchising Anwendung findet. Letztlich sollte vor allem die inhaltliche Gestaltung des Vertrags (à 6.) die Entscheidung beeinflussen.
Beispiel 104: Wahl des Franchisegebers
P aus Beispiel 103 ist mittlerweile mit seinem Beratungsunternehmen recht erfolgreich. Seine finanziellen Reserven erlauben es ihm, sein Geschäftsfeld zu erweitern. Da er schon immer einen eigenen Computerfachhandel betreiben wollte, möchte er diesen Traum nun umsetzen. Allerdings möchte er den Aufwand und das Risiko zunächst minimal halten. Er beschließt, einen franchisierten Betrieb zu eröffnen. Nach umfassender Information bleiben zwei Franchisegeber in der engeren Wahl des P. Franchisegeber G1 ist schon lange am Markt tätig, überall bekannt und verfügt über ein sehr positives Image. Als Nachteil sieht P jedoch die Tatsache, dass G1 seinen Franchisenehmern kaum Freiheiten lässt. G2 hingegen ist noch recht neu auf dem Markt und daher eher unbekannt. Dennoch lässt G2 seinen Franchisenehmern einen sehr weiten Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Ein weiteres Entscheidungskriterium des P sind die Franchisegebühren und die Vertragslaufzeit. Nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten entschließt sich P schließlich für eine Bewerbung bei G2.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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Beruflicher Hintergrund
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- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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