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Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 12-3 Wahl des Marktes

12.5. Wahl des Marktes

Spätestens nach der Wahl der Unternehmensform sollte sich der Existenzgründer für einen Markt entscheiden. Unter dem Begriff des Marktes wird hierbei einerseits der Gegenstand des Marktes - also das Geschäftsfeld, oder die Branche -andererseits der Markt im geographischen Sinne verstanden. Viele Existenzgründer werden sich auf dem Gebiet selbständig machen wollen, auf welchem sie bereits Vorkenntnisse oder berufliche Erfahrungen sammeln konnten. Beim Franchising ist durch die Schulungen und durch das Know-How des Franchisegebers ein spezifisches fachliches Wissen nicht unbedingt erforderlich. Idealerweise wählt der künftige Franchisenehmer einen Markt, dessen Gegenstand seinen Interessen und Kenntnissen entspricht. Bei der Wahl des geographischen Marktes sollte der Existenzgründer überlegen, ob er bereit ist, für seine Selbständigkeit umzuziehen. Nicht selten ist ein Markt anderenorts leichter zugänglich. Selbst wenn ein Markt geographisch und dem Gegenstand nach interessant erscheint, sollte eine genauere Betrachtung des Marktes nicht unterlassen werden. Man spricht hierbei von der Marktanalyse. Darunter ist eine zeitpunktbezogene Untersuchung des Marktes zur Beschaffung aktueller Daten zu verstehen

Dabei kann entweder auf interne oder auf externe Daten zurückgegriffen werden. Da ein Existenzgründer naturgemäß über keine internen Daten verfügt und der Zugriff auf externe Daten zum Teil recht kostspielig ist, fällt eine Marktanalyse nicht immer leicht.

Bei der Marktanalyse werden unter anderem betrachtet:

  • Das Marktpotenzial (Marktgröße, Marktvolumen und Marktwachstum, Marktform, Phase des Marktzyklus),
  • Die Marktstruktur (vorhandene und zu erwartende Mitbewerber, Entwicklung der Nachfrage, Anzahl und Preise der Lieferanten),
  • Die Produkte (Produktlebenszyklus, Beschaffenheit der Produkte)

Hierbei wird deutlich, dass ein Markt nicht leichtfertig ausgewählt werden sollte. Eine ausführliche Betrachtung der Marktsituation und durchdachte Abwägung ist von großem Vorteil.

Beispiel 103: Wahl des Marktes

P hat sich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, seine Stelle als Filialleiter eines Computerfachhandels aufzugeben. Nun möchte er sich endlich den langgehegten Traum der Selbständigkeit erfüllen. Nachdem alle weiteren Voraussetzungen erfüllt scheinen, sucht er nach einem passenden Markt. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen in der Computerbranche, möchte er sich auf dem Computermarkt etablieren. Für ein Marktsegment des Computermarktes (Computerfachhandel, IT Beratung, „Softwareschmiede“...) hat sich P noch nicht entschieden. Als studierter Informatiker geht er jedoch davon aus, auf jedem Markt Fuß fassen zu können. Zwar träumt er von seinem eigenen Computerfachhandel in seiner Heimatstadt, dennoch ist er aufgrund der dort starken Konkurrenz unentschlossen. Eine genauere Betrachtung des für ihn in Frage kommenden geographischen Computermarktes (Süddeutschland) ergibt, dass das Marktpotential des IT Beratungsmarkts am höchsten ausfällt. P entschließt sich daher, sich zunächst auf dieses Segment zu spezialisieren. Er plant jedoch, sein Angebot zu erweitern, sobald ihm die Marktsituation günstig erscheint.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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