Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 11-1 Vorteile des Franchisings
11. Vorteile und Nachteile des Franchisings
11.1. Grundlegendes zu den Vorteilen und Nachteilen
In den bisherigen Abschnitten waren Begriffserklärungen und juristische Erläuterungen Gegenstand der Betrachtung. In den letzten beiden Abschnitten erfolgt eine allgemeine Betrachtung des Franchisings. Dieser Abschnitt fasst die Vorteile und Nachteile des Franchisings für die Franchisepartner zusammen. Abschnitt 12 listet schließlich einige der Fragen auf, die ein Existenzgründer zu bedenken hat, wenn er eine Zukunft als Franchisenehmer in Betracht zieht. Dieser Betrachtung schließt sich ein Glossar an. Darin findet sich eine alphabethische Auflistung und Erklärung der Begriffe, die in diesem Text vorkommen.
11.2. Vorteile des Franchisings
Wie bereits bekannt, ist das Franchising eine besondere Vertriebsform, die auf Zusammenarbeit zweier unabhängiger Unternehmen basiert. Zunächst wird betrachtet, welche Vorteile der Franchisegeber (11.2.1.) sowie der Franchisenehmer (11.2.2.) durch das Franchiseverhältnis erwarten können.11.2.1. Vorteile des Franchisegebers
Der wohl wesentlichste Vorteil des Franchisegebers besteht in der Multiplikation des Konzepts. Durch eine Vielzahl von Franchisenehmern ist das Produkt des Franchisegebers daher auf dem Markt ausgesprochen gut vertreten. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich der Franchisegeber nicht näher mit dem Vertrieb befassen muss. Viel mehr kann er sich auf das Marketing und die Weiterentwicklung des Konzepts konzentrieren und ohne größeren Aufwand eine sich stets steigernde Marktpräsenz erreichen.
Beispiel 94: Vorteile für den Franchisegeber
Sowohl G, als auch U sind Betreiber von Bäckereien. U unterhält mehrere Filialen in seiner Region. G hingegen ist Franchisegeber und unterhält neben Filialen in seiner Region ein Franchisenetz. Dadurch sind seine Bäckereien bundesweit bekannt und vertreten.
11.2.2. Vorteile des Franchisenehmers
Die Vorteile des Franchisenehmers entsprechen denen des Franchisegebers. Ein bedeutender Vorteil des Franchisenehmers im Vergleich zu anderen Unternehmern liegt in der Einbindung in das Franchisenetz des Franchisegebers. Die Franchisenehmer müssen sich zudem nicht näher mit der Entwicklung eines Konzepts und dessen Verwaltung befassen. Viel mehr werden diese Aufgaben vom Franchisegeber übernommen. Der Franchisenehmer kann sich darauf verlassen, dass der Franchisegeber das Konzept, seine Produkte und das Know-How stets weiter entwickelt. In vielen Fällen können Franchisenehmer zudem weitestgehend auf besondere Marketingmaßnahmen verzichten, da diese Aufgabe vom Franchisegeber wahrgenommen wird. Der wohl größte Vorteil für den Franchisenehmer ist daher wohl in den möglichen Kostenersparnissen zu sehen. Zusammengefasst liegen die beiderseitigen Vorteile jeweils in der Möglichkeit, sich auf eine Tätigkeit konzentrieren zu können, das Risiko dadurch zu streuen und es minimal zu halten.
Beispiel 95: Vorteile für den Franchisenehmer
N und S sind jeweils gelernte Bäcker. Beide möchten nun jedoch den Schritt in die Selbständigkeit wagen. N entschließt sich, Franchisenehmer des G zu werden; S eröffnet seine eigene Bäckerei in seinem Wohnort. Während N die bekannten Produkte des G anbieten kann und seine Bäckerei von diesem eingerichtet erhält und auf die Werbemaßnahmen des G vertrauen kann, muss sich S um all dies selbst kümmern. S, der keine unternehmerischen Vorkenntnisse mit sich bringt, ist schnell überfordert. Auch N verfügt über keine Vorkenntnisse, wird von G jedoch in jeder Hinsicht unterstützt und entlastet.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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