Fahrverbot


Wer kennt es nicht - man befindet sich in einer fremden Stadt, schaut auf Verkehrsschilder und übersieht dabei, dass die Ampel schon auf rot steht. Oder auf der Autobahn: Man war etwa durch ein Radiointerview für einen Moment unaufmerksam und hat dabei völlig übersehen, dass Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt war. Ärgerlich ist es dann, wenn in solchen Situationen eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde oder eine Kamera den Rotlichtverstoß aufgenommen hat. In vielen Fällen heißt es dann oft: Fahrverbot!

Für viele Betroffene ist ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ein großes Problem. Dies bedeutet aber nicht, dass es für die Betroffenen keine Hilfe gibt. Zwar schreibt das Gesetzt grundsätzlich bei gewissen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen die Verhängung eines Fahrverbotes vor. Von der Rechtsprechung gibt es aber auch Ausnahmetatbestände unter denen man ausnahmsweise unter Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot absehen kann.

Wir prüfen für Sie, ob dass Messergebnis ordnungsgemäß und gerichtsverwertbar durchgeführt wurde. Ferner beraten wir Sie kompetent und erarbeiten eine Strategie, wie man sich gegenüber der Behörde und den Gerichten effektiv zur Vermeidung eines Fahrverbotes verteidigt.

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10 - Jun - 2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Verkehrsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Kaiser bietet Vorträge, Seminare und Schulungen zu folgenden Themen an

  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
  • Das neue Punktesystem - Flensburg alt und neu 
  • Führerscheinentzug und Fahrverbote vermeiden

 
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Telefon: 0721-20396-28