Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 06 – typische Krankheitsbilder

2.1.1 Typische Krankheitsbilder

Wie bereits ausführlich unter 2.1 dargestellt, hängt die mögliche EM-Rente nicht mit der Schwere der jeweiligen Krankheit oder Behinderung zusammen. Es geht lediglich darum, ob der Betroffene durch die Krankheit oder Behinderung in seiner Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt beschränkt ist. Somit kann auch keine generelle Aussage darüber getroffenen werden, welche Krankheit zu welcher Rente führt. Letztendlich müssen immer alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprüft werden.

Beispiel
Sowohl bei der 40-jährigen Sekretärin S, als auch bei der 45-jährigen Friseurin F wird Brustkrebs diagnostiziert. Der Knoten bei S ist jedoch noch sehr klein und kann problemlos durch eine OP entfernt werden. Auch die anschließende Chemotherapie schlägt bei S sehr gut an. S ist durch die Erkrankung nicht langfristig in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert und erhält somit auch keine EM-Rente. Bei F hingegen hat der Krebs bereits Metastasen gebildet. Trotz beidseitiger Amputation und Chemotherapie stufen die Ärzte Fs Heilungschancen eher negativ ein. F leidet unter zunehmenden Schmerzen. Sie wird deshalb als nicht mehr leistungsfähig eingestuft und hat somit einen Anspruch auf volle EM-Rente.

Im Folgenden sollen deshalb nur kurz die häufigsten Krankheiten dargestellt werden, die in den vergangenen Jahren zu einer EM-Rente geführt haben.

Die wohl häufigste Ursache der Erwerbsunfähigkeit ist unter dem weiten Begriff der psychischen Erkrankungen zusammenzufassen. Bereits im Jahr 2004 waren psychische Erkrankungen der Grund für 30% aller EM-Renten. Der Anteil steigt seither stetig. Depressionen, Psychosen, Angst- und Persönlichkeitsstörungen sowie psychosomatische Beschwerden können zu einer erheblichen Leistungseinschränkung des Betroffenen führen. Die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen ist vor allem dann eingeschränkt, wenn dieser sich nicht mehr selbst versorgen kann, oder erhebliche Probleme in Konzentration und Motivation vorliegen. Psychosomatische Störungen müssen hingegen über einen längeren Zeitraum hin bestehen, um als Ursache einer Leistungsminderung anerkannt zu werden.

Eine weitere häufige Ursache der EM-Renten bilden Skelett-/Muskel- und Bindegewebserkrankungen. Liegt eine solche Funktionsstörung vor, so prüft die Rentenversicherung die Leistungsfähigkeit des Betroffenen. Dabei werden vor allem die Beweglichkeit, sowie mögliche Ermüdungsschmerzen, Schwellungen und die Kälteempfindlichkeit berücksichtigt.

Herz-Kreislauferkrankungen stellen hingegen immer seltener den Grund einer Erwerbsminderung dar. Treten diese Erkrankungen auf, so muss die individuelle Leistungsfähigkeit mithilfe verschiedener Untersuchungen festgestellt werden. Die Rentenversicherung kann dazu verschiedenste Untersuchungen anordnen. Möchte der Betroffene eine EM-Rente erhalten, sollte er die geforderten Untersuchungen nach Möglichkeit wahrnehmen. Die Ablehnung einer Untersuchung ist nur dann möglich, wenn die Untersuchung für den Betroffenen unzumutbar ist. Ansonsten muss durch das Versäumen einer Untersuchung mit der Ablehnung der EM-Rente gerechnet werden.

Auch Krebserkrankungen bilden immer seltener eine Ursache für die Zahlung einer EM-Rente. Grund dafür sind vor allem die immer besser werden Therapiemöglichkeiten. Leistungseinschränkungen können sich vor allem dann ergeben, wenn sich durch die Erkrankung erhebliche Schmerzen oder Einschränkungen der Beweglichkeit ergeben.

Zuletzt führen auch Stoffwechselerkrankungen immer seltener zu einer Erwerbsminderung. Eventuelle Leistungseinschränkungen können lediglich durch Folgekrankheiten (z.B. erhebliche Einschränkungen des Sichtfeldes bei Diabetes mellitus) entstehen. Auch hier muss jedoch geprüft werden, ob trotz Leistungseinschränkung noch einer leichten Tätigkeit nachgegangen werden kann.

Unabhängig von der jeweiligen Krankheit prüft die Rentenversicherung vor allem, ob das Leistungsvermögen voll eingeschränkt ist. In vielen Fällen können Betroffene nämlich trotz Krankheit oder Behinderung einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Zudem verschlimmert ein völliger Rückzug aus dem Arbeitsleben oftmals die persönlichen Beschwerden und kann wiederrum Auslöser für psychische Erkrankungen sein. Voll erwerbsgemindert ist deshalb nur, wer selbst einfachste Tätigkeiten nicht mehr drei Stunden täglich verrichten kann.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Renten wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit" von Olaf Bühler, Rechtsanwalt und Anna Martyna Werchracki, Wirtschaftsjuristin LL.B., 1. Auflage 2014, erschienen 2014 im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-31-1.


 

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Stand: Januar 2014


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