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Erstellung und Prüfung von Datenschutzvereinbarungen


Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, können die Datenverarbeitung nicht immer selbst vornehmen. Sie benötigen hierzu angestellte, oder beauftragen externe Unternehmen mit der Datenverarbeitung.

Damit diese Datenverarbeitung zulässig ist, müssen die eigenen Angestellten sowie die externen Auftragsdatenverarbeiter entsprechende Datenschutzvereinbarungen unterzeichnen. Bei Verletzung drohen den Verantwortlichen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Wir erstellen entsprechende Datenschutzvereinbarungen und prüfen vorgelegte Datenschutzvereinbarungen darauf, dass die Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere des BDSG, eingehalten werden.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.