Erstellung und Prüfung von Datenschutzvereinbarungen
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, können die Datenverarbeitung nicht immer selbst vornehmen. Sie benötigen hierzu angestellte, oder beauftragen externe Unternehmen mit der Datenverarbeitung.
Damit diese Datenverarbeitung zulässig ist, müssen die eigenen Angestellten sowie die externen Auftragsdatenverarbeiter entsprechende Datenschutzvereinbarungen unterzeichnen. Bei Verletzung drohen den Verantwortlichen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Wir erstellen entsprechende Datenschutzvereinbarungen und prüfen vorgelegte Datenschutzvereinbarungen darauf, dass die Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere des BDSG, eingehalten werden.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025