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Erbrecht für Unternehmer - Teil 28 - Nachfolge in geerbten Unternehmen

8. Nachfolge in geerbten Unternehmen

Hinterlässt der Erblasser ein Unternehmen, oder Anteile daran, ist zunächst entscheidend, um was für ein Unternehmen es sich handelt um die verschiedenen Möglichkeiten der Erben festzustellen.

9. Erbfälle mit Auslandsbezug

Der Auslandsbezug eines Erbfalls kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz des Erblassers sowie
  • die Belegenheit des Vermögens.

Besteht ein Auslandsbezug stehen unterschiedliche erbrechtliche Fragen, sowohl bei der vorbeugenden Gestaltung der Erbfolge, als auch nach Eintritt des Erbfalls im Raum. Fremde Erbrechtsordnungen können ganz unterschiedliche Regelungen enthalten und damit zu gravierenden Unterschieden im Hinblick auf die Rechtsfolgen führen.

Welches Recht zur Anwendung kommt, bestimmt sich in der Regel nicht nach dem Willen des Erblassers. Um zu ermitteln, welche Rechtsordnung Anwendung findet, gilt grundsätzlich das Recht, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hat, Art. 25 EGBGB. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, weshalb insbesondere bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ein besonderer Klärungsbedarf besteht, dem rechtzeitig nachgekommen werden sollte, um die Wünsche in Hinblick auf den Erbfall zu berücksichtigen.1


[1] Brox, § 47 Rn. 818 ff.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Erbrecht für Unternehmer“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt, und Wolfgang Theissen, Rechtsanwalt, und Julia Külzer, wissenschaftliche Mitarbeiterin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-94-6.


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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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