Einführung zu Haftungsfragen zur Vor GmbH / GmbH i.G. 1. Teil
Die GmbH ist wesentlich komplizierter zu gründen als die Personengesellschaft. Bei der GmbH werden bis zur Entstehung mehrere Phasen durchlaufen. Eine GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Der Gesellschaftsvertrag muss von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet werden und bedarf gemäß § 2 Abs. 2 GmbHG notarieller Beurkundung. Sie entsteht gemäß § 11 Abs. 1 GmbHG erst nach Eintragung ins Handelsregister.
Der Schwerpunkt dieses Textes liegt bei der Vor-GmbH. Bei der Vor-GmbH haben sich die Gesellschafter entschlossen eine GmbH zu errichten. Ein weiterer wichtiger Entstehungsaspekt der Vor-GmbH ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Vgl. §§ 2, 3 GmbHG). Die Vor-GmbH ist der Zustand zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages bis zur Eintragung ins Handelsregister. Dies muss im Namen der GmbH zum Beispiel durch das Kürzel „i. Gr.“ oder dem Zusatz „in Gründung“ deutlich werden. Ansonsten ist für den Rechtsverkehr nicht ersichtlich, dass es sich um eine Vor-GmbH handelt.
Fraglich ist, wie die Gesellschafter einer GmbH in diesem Zeitraum haften, wenn bereits für die GmbH Geschäfte in deren Name abgeschlossen wurden. Für diesen Zeitpunkt gelten spezielle Haftungsvorschriften. Die Handelnden haften vor Eintragung der Gesellschaft für Rechtsgeschäfte persönlich und solidarisch (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
Die beschränkte Haftung der Gesellschaft entfaltet ihre Wirkung erst nach Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. Daher sollten Rechtsgeschäfte vor Eintragung sorgfältig und vorsichtig durchgeführt werden.
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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