Einführung ins Erbrecht Teil 3: Das Testament – 2. Das notarielle Testament
1. Errichtung
Die größte Sicherheit bietet die Errichtung eines Testaments mit Hilfe eines Notars. Das notarielle Testament bietet die Vorteile, dass
- Erklärungen im Testament aufgrund der Beratung durch den Notar die rechtliche Ausformung erhalten, die am besten die Erfüllung der Vorstellungen des künftigen Erblassers gewährleistet,
- Eine den besonderen Verhältnissen des künftigen Erblassers angepasste Verfügung von Todes wegen getroffen wird (wichtig z.B. bei landwirtschaftlichem Betrieb, Unternehmen),
- Der Notar auch über die steuerlichen Folgen der geplanten Maßnahmen (Erbschaftsteuer) beraten kann,
- Das Testament bis zum Tod des künftigen Erblassers sicher bei einem frei zu wählenden Amtsgericht aufbewahrt wird,
- Das Testament alsbald nach dem Tod des Erblassers dem zuständigen Nachlassgericht zugeht.
Der Erblasser kann seinen letzten Willen dem Notar gegenüber mündlich, wie auch schriftlich erklären. Bei der schriftlichen Abfassung des letzen Willens durch den Erblasser müssen die Formerfordernisse, wie beispielsweise die selbständige Abfassung und die zwingend notwendige Unterschrift, nicht eingehalten werden. Es gelten insoweit nicht die oben genannten Formvoraussetzungen.
In der Praxis ist der häufigste Fall die mündliche Erklärung des letzen Willens gegenüber dem Notar. Er legt für den Erblasser dessen Willen schriftlich nieder. Sollten aufgrund der Beratung durch den Notar oder sonstige Änderungswünsche durch den Erblasser nicht mehr vorgenommen werden, wird die Erklärung vom Erblasser und vom Notar unterschrieben. Sollte der Notar einen Kollegen oder Zeugen bei der Abfassung des Testaments für notwendig halten, wird er dies entsprechend veranlassen.
2. Aufbewahrung
Das notarielle Testament kann der Erblasser nicht zu Hause bei sich aufbewahren. Es wird durch den Notar bei dem Amtsgericht, in dessen Bereich er seine Geschäftsräume hat, verwahrt. Auch hier entstehenden dem Erblasser Gebühren für die Aufbewahrung.
Nimmt der Erblasser das öffentliche Testament aus der gerichtlichen Verwahrung, so verliert es seine Gültigkeit. Es wird automatisch unwirksam. Es tritt aufgrund mangelnder gewählter Erbfolge die gesetzliche Erbfolge ein. Möchte der Erblasser dies vermeiden, so muss er ein neues wirksames Testament errichten.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.
Weiterlesen:
im Buch vorblättern --->>
im Buch zurückblättern <<---
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Erbrecht/ Erbeinsetzung-Testament/ TestamentRechtsinfos/ Erbrecht/ Testament
Rechtsinfos/ Erbrecht/ Erblasser-Verstorbener
Rechtsinfos/ Erbrecht/ Erbe-Nachlass