Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 6. Vor- und Nacherben und Berliner Testament

6.1. Der Vor- und Nacherbe im Testament

Der Erblasser kann in seinem Testament einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Vor- und Nacherbschaft bedeutet, dass zunächst bis zum Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts (beispielsweise Geburt oder Tod einer Person) eine oder mehrere Personen die Erbschaft als Vorerben erhalten. Von dem bestimmten Zeitpunkt an eine oder mehrere andere Personen als Nacherben die Erbschaft erhalten. Der Erblasser kann so die Vermögensweitergabe über mehrere Generationen regeln. Sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe sind jeweils Erben des Erblassers. Der Nacherbe ist nicht –wie man annehmen könnte- der Erbe des Vorerben. Die Einsetzung eines Vor- und Nacherben wird unter Eheleuten oft verwendet.

Beispiel:
Mein Testament Karlsruhe, den 10. Mai 2008
Ich, Kurt Kaiser, setze meine Frau Margot Kaiser als Vorerbin ein. Sie kann über den Nachlass frei verfügen. Nacherben werden unsere gemeinschaftlichen Kinder zu gleichen Teilen sein.

Kurt Kaiser (Unterschrift)

Karlsruhe, den 10. Mai 2008; Margot Kaiser (Unterschrift)

6.2. Das Berliner Testament

Von der Vor- und Nacherbschaft ist das sogenannte Berliner Testament zu unterschieden. Haben die Eheleute ein Berliner Testament verfasst, ist der überlebende Ehepartner Alleinerbe des zuerst verstorbenen Partners. Die gemeinsamen Kinder sind dann Erben des zuletzt verstorbenen Partners. Sie sind nicht Nacherben des zuerst verstorbenen Elternteils.

Beispiel Berliner Testament:
Unser Testament Karlsruhe, den 10. Mai 2008
Wir, die Eheleute Josef und Julia Schulz, setzen uns gegenseitig als Erben ein. Erben des Überlebenden von uns sollen unsere gemeinschaftlichen Kinder zu gleichen Teilen sein.

Josef Schulz (Unterschrift)

Vorstehendes ist auch mein letzter Wille.
Karlsruhe, den 10. Mai 2008; Julia Schulz (Unterschrift)


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.


 

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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

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