Einführung ins Erbrecht - Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1. Kinder und Enkel
Erben 1. Ordnung sind die Kinder und Enkel des Erblassers. Wenn die Kinder nicht mehr leben - aber Enkel vorhanden sind - treten die Enkel an ihre Stelle. Sind weder Kinder noch Kindeskinder vorhanden, erben die Großeltern oder andere Erben der 2. Ordnung)
Beispiel:
Frau L hat zwei Kinder; einen Sohn und eine jüngere Tochter. Nach dem Tod von Frau L erben die beiden Kinder zu gleichen Teilen.
Beispiel:
Frau L hinterlässt einen Sohn und eine Tochter. Beide Kinder haben ein Kind (Enkel). Alle vier Personen sind zwar Erben der 1. Ordnung,. es erben aber nur der Sohn und die Tochter von Frau L. Die Enkel von Frau L werden von der Erbfolge ausgeschlossen.
Beispiel:
Frau L hat neben Kindern und Enkeln noch Eltern und Geschwister . Diese werden als gesetzliche Erben 2. Ordnung von der Erbfolge ausgeschlossen. In diesem Fall erben nur die Tochter und der Sohn von Frau L.
Beispiel:
Der Sohn von Frau L Sohn ist vor ihr verstorben. Er hinterlässt Zwillinge. Gesetzliche Erben sind die Tochter von Frau L und die Zwillinge des Sohns. So erbt von Frau L die Tochter die Hälfte des Vermögens. Die beiden Enkelkinder (Zwillinge) teilen sich die andere Hälfte des Erbes, das zu Lebzeiten ihr Vater geerbt hätte. Die Zwillinge erben je ¼ des Vermögens von Frau L.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.
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Stand: Mai 2026
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