Logo FASP Group

Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 14 – Einbeziehung der AGB gegenüber einem Verbraucher


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte



Hat der Verstorbene (Fußnote) kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das gilt ebenso, wenn die Erbeinsetzung unwirksam ist oder der eingesetzte Erbe nicht zur Erbfolge gelangt, z.B. weil er vor dem Erblasser verstirbt oder das Erbe ausschlägt. Das Gesetz geht davon aus, dass der Verstorbene sein Vermögen vorrangig seinen nächsten Verwandten hinterlassen möchte. Zu den nächsten Verwandten zählt das Gesetz die Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen sowie dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sind diese nicht da oder bereits verstorben, kommen der Reihe nach die nächsten Verwandten zum Zuge. Im Folgenden wird die gesetzliche Erbfolge der nächsten Verwandten dargestellt, insbesondere die der Kinder und des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners. Abschließend wird das gesetzliche Erbrecht des Staates erläutert.

Die Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge erfolgt anhand des Verwandtschaftsgrades. Es wird eine Einstufung in verschiedene Ordnungen vorgenommen. Ordnungen bedeutet in diesem Zusammenhang die Gesamtheit aller von einer Person oder einem Elternpaar abstammenden Personen. Es kommt also darauf an, ob eine Abstammung vom Erblasser selbst, von dessen Eltern, dessen Großeltern usw. vorliegt.

Das Erbrecht kennt fünf Ordnungen, in die die Verwandten nach ihrem Näheverhältnis zum Erblasser eingeordnet werden:

1. Ordnung:

die Abkömmlinge des Erblassers, § 1924 I BGB. Als Abkömmlinge des Erblassers werden dessen Kinder und Kindeskinder bezeichnet.

2. Ordnung:

die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1925 I BGB. In die 2. Ordnung zählen neben den Eltern die Geschwister, Neffen und Nichten, Großneffen und Großnichten des Erblassers.

3. Ordnung:

die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1926 I BGB. Neben den Großeltern fallen in diese Ordnung Onkel und Tanten, sowie Vettern und Kusinen samt Kindern.

4. Ordnung:

die Urgroßeltern des Erblassers und deren Kinder (Fußnote), § 1928 I BGB.

5. Ordnung:

entfernte Verwandte und deren Abkömmlinge, § 1929 I BGB.

Bei der gesetzlichen Erbfolge sind die folgenden Regeln zu beachten:

1. Erben einer niedrigeren Ordnung schließen alle Erben einer späteren Ordnung aus, § 1930 BGB. Man spricht von einem Vorrang der niedrigeren Ordnung. In der Praxis bedeutet dies, dass Erben der 2. Ordnung nur dann erben, wenn kein Erbe aus der 1. Ordnung dies tut. Erben der 3. Ordnung erben entsprechend nur, wenn der Verstorbene keine Verwandten aus der 1. oder 2. Ordnung hinterlässt.


2. Innerhalb einer Ordnung erben erst die nächstverwandten Personen. Es erben also erst die Eltern (Fußnote) oder die Großeltern (Fußnote); sollten diese bereits verstorben sein, erben erst deren Abkömmlinge. In der 2. Ordnung erben erst die Eltern und zweitrangig die Geschwister. In der 3. Ordnungen erben folglich erst die Großeltern und nur bei deren vorzeitigem Versterben deren Kinder: Onkel und Tanten. Sollten auch die Onkel und Tanten des Erblassers verstorben sein, erben Vetter und Kusinen.

Beispiel:
Die 21-jährige kinderlose Studentin K. Hoffmann stirbt. Gesetzliche Erben werden die Eltern von K. Hoffmann. Sollten diese bereits verstorben sein, erben ihre Geschwister.

Beispiel:
Ist Frau Hoffmann Waise und hinterlässt keine Geschwister, so tritt die gesetzliche Erbfolge in der Weise ein, dass die Großeltern der K. Hoffmann deren Vermögen erben.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7 ISBN 978-3-939384-17-5.


Weiterlesen:

  im Buch vorblättern --->>

  im Buch zurückblättern <<---

Hier können Sie Ihr gewünschtes Buch bestellen: https://vmur.de/978-3-939384-25-0


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte



Kontakt:


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Portrait Rechtsanwältin Dr.-Maren Augustin

    Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und an der University of Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin in Hamburg tätig, seit Januar 2007 Partnerin bei Brennecke & Partner. Frau Dr. Augustin ist geschäftsführende Partnerin von Brennecke & Partner sowie Geschäftsführerin des Standorts Hamburg.

    Brennecke & Partner Hamburg

    Spitalerstrasse 16
    20095 Hamburg
    Tel.: 040 650 620 100
    Fax: 040 650 620 101
    Mail: kontakt@fasp.de

    Persönliches

    Dr. Maren Augustin ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2002 in diesem Bereich tätig, davon bis einschließlich 2005 in der Insolvenzverwaltung.

    Das Referendariat absolvierte Maren Augustin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. an der Verwaltungshochschule Speyer, der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Berlin und der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.

    Den Doktortitel erwarb sie an der Universität Hamburg mit einer Promotion bei Prof. Dr. Ingo von Münch über die Entwicklung des Völkerstrafrechts. 2000 bis 2001 erweiterte sie ihre Kenntnisse im Internationalen Recht mit einem Masterstudiengang an der Universität Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 war sie in einer überregionalen Insolvenzverwalterkanzlei tätig und betreute dort überwiegend Firmen- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie arbeitsrechtliche Mandate.

    Frau Dr. Augustin hat im Jahr 2005 erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht abgeschlossen.

    Sprachkenntnisse

    • Englisch
    • Französisch (Grundkenntnisse)

    Tätigkeitsbereiche

    Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist überwiegend tätig in den Bereichen:

        • Insolvenzrecht

        • Arbeitsrecht

        • Gesellschaftsrecht

    Darüber hinaus liegen ihre Interessen in den Bereichen

    • Internationales Recht
    • Völkerrecht

    Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist Mitglied

    • der Rechtsanwaltskammer Hamburg
    • des Norddeutschen Insolvenzforum e.V.
    • bei Xing in den Gruppen "Insolvenzrecht", „Arbeitsrecht“, „DHV Speyer Alumni“

    Veröffentlichungen

    • Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung, Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Markus Jauch, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-71

    • Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht,ISBN 978-3-939384-07-6

    • Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9

    • Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-939384-43-4

    • 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, 2015, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt, und Jens Bierstedt, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-41-0

    Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so zu

    • Insolvenzanfechtung

    • Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung

    • Insolvenzprophylaxe - was Gründer und Unternehmer über das Scheitern wissen müssen, um es zu vermeiden

    • Grundzüge der historischen Strafbarkeit von Kriegsverbrechen ISBN 3-89811-844-4

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosAGB-RechtVertrags-AGBLeasingvertrag
RechtsinfosLeasingrecht
RechtsinfosVertragsrechtAbtretung
RechtsinfosAGB-Recht
RechtsinfosAGB-RechtVertrags-AGB
RechtsinfosAGB-RechtEinbeziehung
RechtsinfosVertragsrechtVertragstypLeasingvertrag
RechtsinfosVertragsrechtVertragstyp
RechtsinfosVertragsrecht
RechtsinfosLeasingrechtLeasingvertrag