Einführung in das Recht der Krankentagegeldversicherung, Teil 3
IV. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
In der Krankentagegeldversicherung beginnt der Versicherungsschutz regelmäßig mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und nicht vor Ablauf der der im Vertrag vereinbarten Wartezeiten. Zu beachten ist hier die Vorschrift des § 3 Abs. 5 MBKT wonach bei Personen, die aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, bis zur Höhe des bisherigen Krankengeldanspruches die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet wird.
Die Versicherte Person muss auch versicherungsfähig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Person dem Tarif der versicherbaren Personengruppe zugeordnet werden kann. Mach der Versicherungsnehmer bei Antragstellung hier falsche Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit, steht dem Versicherer ein Rücktritts- bzw. Anfechtungsrecht zu.
Der Versicherungsschutz endet mit Kündigung des Versicherungsvertrages. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn nachträglich die Versicherungsfähigkeit wegfällt, § 15 a MBKT. Der Vertrag endet dann automatisch zum Ende des Monats, in dem diese weggefallen ist. Der Bundesgerichtshof halt diese von den Versicherern verwendete Klausel zwar für unwirksam. Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung erklärt das Gericht den Vertrag aber für wirksam mit der Folge, dass die von dem Versicherer zu Unrecht gezahlten Leistungen zu erstatten sind.
Der Versicherungsschutz endet ebenfalls, wenn die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers nachträglich wegfällt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn dieser arbeitslos wird. Unerheblich ist, was die Arbeitslosigkeit verursacht hat.
Viele Versicherungsbedingungen sehen ebenfalls den Wegfall der Versicherungsfähigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld erhält. Dabei ist unerheblich, ob die Rente aus einer gesetzlichen oder privaten Versicherung geleistet wird.
Schließlich endet der Schutz, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Der Versicherer trägt nämlich nur das Risiko der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Nach den Bedingungen der Versicherer liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person aus medizinischer Sicht den ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit ausüben kann. Dies muss der Versicherer beweisen.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juni 2007
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
Michael Kaiser entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Rechts-Konformität von Verträgen, die zu mehrfacher Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Kooperationsverträge, Mietverträge oder Kaufverträge.
Michael Kaiser hat im AGB-Recht veröffentlicht:
-
Einführung ins Recht der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis, 2014, Michael Kaiser und Sebastian Galle, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6
- AGB-Recht – eine Einführung in das Recht der AGB; Anwendung und Fallen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6
Rechtsanwalt Michael Kaiser ist Dozent für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema:
- AGB und ihre Anwendung – Mitarbeiterschulung; Fallen in der Praxis
- Allgemeine Geschäftsbedingungen im Onlinehandel und Fernabsatz
- Widerrufsbedingungen im Fernabsatz: Gestaltung und Anwendung
- Haftungsbegrenzung in AGB: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Rechtsanwälte
- Widerrufsbelehrungen: Gestaltung und Anwendung
- Die „AGB-Schlacht“ gewinnen: Wie man mit widersprechenden AGB bei Bestellung und Lieferung umgeht
- Gefahren bei (ungeprüfter) Übernahmen fremder Geschäftsbedingungen
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Versicherungsrecht/ Krankenversicherung/ KrankentagegeldversicherungRechtsinfos/ AGB-Recht/ Versicherungs-AGB/ Allgemeine Versicherungsbedingungen
Rechtsinfos/ Versicherungsrecht/ Reiseversicherung
Rechtsinfos/ AGB-Recht/ Vertrags-AGB/ Arbeitsvertrag