Einführung Internetrecht Teil 2 Internetrechtliche Aspekte in Unternehmen
Internetrechtliche Aspekte in Unternehmen
Was bedeutet Internetrecht überhaupt? Zunächst bedarf es einer Klarstellung eines leider mitunter noch immer verbreiteten Irrtums: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Vielmehr gelten die „Offline-Gesetze“ ebenso in der Onlinewelt. Darüber hinaus sind in der Zwischenzeit eine Vielzahl von speziellen Vorschriften für das Internet verabschiedet worden.
Allgemeine Vorschriften, die auch bei Internetgeschäften Anwendung finden, sind etwa das BGB, das Urhebergesetz oder das Wettbewerbsrecht.
Bei den speziellen Vorschriften handelt es sich vielfach um die Umsetzung europäischer Vorgaben. Daher sind die einzelnen Vorgaben in mehreren Gesetzen oder einzelnen Verordnungen zu finden. Ein einheitliches „Internetgesetz“ gibt es bislang nicht.
Solche speziellen Vorschriften sind etwa das Teledienstgesetz, in dem steht, welche Angaben das Impressum auf der Homepage beinhalten muss oder die Informationspflichtangabenverordnung, die dem Unternehmer vorschreibt, in welchem Maß er online Verbraucherinformationen bereit halten muss. Die Preisangabenverordnung beinhaltet Regeln über die Preisangaben im Internet. Haben Sie schon die Pflichtangaben für Geschäftsmails aufgrund des neuen Elektronischen Handelsregistergesetzes umgesetzt?
Daran schließt sich die Frage an, warum man sich als Unternehmer mit dem Thema Internetrecht überhaupt auseinandersetzen sollte?
Hauptsächlich dient es der Vermeidung von teuren Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und Bußgeldern. Da das Internet jedoch zunehmend professioneller ist, ist auch ein möglicher Imageverlust für das Unternehmen, etwa durch eine schlecht gestaltete Webseite, nicht zu unterschätzen.
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Stand: Dezember 2025
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