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Eine Einführung in das Recht des Leasings - Teil 01 - Begriff des Leasings


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


1. Einleitung

Das Leasingrecht nimmt in der heutigen Wirtschaft eine erhebliche Bedeutung ein und ist nicht mehr wegzudenken. So wurden im Jahre 2011 1,4 Millionen Leasingverträge neu abgeschlossen und hierdurch ein jährliches Investitionsvolumen von 49,3 Milliarden Euro ermöglicht (Angaben des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen unter: www.bdl.leasingverband.de/zahlen-fakten/leasing-in-deutschland, letzter Abruf am 2.7.2013). Dies ist circa ein Fünftel des Gesamtwerts der Ausrüstungsinvestitionen. Dieser Wert ist im europäischen Vergleich führend, liegt jedoch noch unterhalb des Werts der USA (Angaben des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen unter: www.bdl.leasingverband.de/zahlen-fakten/leasing-in-europa, letzter Abruf am 2.7.2013). Diese Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Relevanz des Leasings. Daher wird das Leasingrecht in diesem Buch für Nichtjuristen leicht und verständlich dargestellt. Da das Leasingrecht heutzutage für jeden relevant ist, kann durch dieses Buch ein schneller Einblick über die rechtlichen Grundlagen des Leasings erlangt werden. Dies beinhaltet auch die Risiken und Vorteile, die ein Leasinggeschäft mit sich bringt.
Hierfür werden unter anderem die zivilrechtliche Behandlung des Leasingrechts, die verschiedenen Arten von Leasing, relevante Aspekte beim Abschluss des Leasingvertrags, die Besonderheiten bei einem Leasingvertrag mit einem Verbraucher und die Folgen von Pflichtverletzungen dargestellt. Zudem werden sowohl steuerrechtliche als auch bilanzrechtliche Aspekte aufgezeigt.


2. Definition des Leasings

Der Begriff „Leasing“ stammt von dem Englischen „to lease“ ab, was mieten bedeutet.
Das Leasinggeschäft existiert in vielen verschiedenen Erscheinungsformen, welche auf den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten beruhen. Aus diesem Grund ist eine einheitliche Definition nicht möglich.
Generell dient das Leasing jedoch der Nutzung einer Sache. Die Dauer der Nutzung ist befristet, wobei der Zeitraum variabel ist. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasingguts. Der Leasingnehmer ist lediglich berechtigt, das Gut zu nutzen und wird zugleich verpflichtet, den Erhalt der Sache sicherzustellen. Zudem ist er zur Zahlung der Leasingraten an den Leasinggeber verpflichtet.

Beispiel:

Grafikdesigner LN erstellt EDV Grafikanwendungen. Hierfür muss LN jederzeit über die neuste Technik verfügen. Aufgrund der schnellen Entwicklung im Grafikbereich ist der Kauf der neuen Hardware für ihn wirtschaftlich nicht interessant.
Da er die Hardware dennoch für seine Arbeit benötigt, entschließt er sich einen neuen Computer zu leasen. Diesen kann er dann gegen Zahlung der Leasingraten für eine bestimmte Zeit nutzen.

Leasing ist daher die Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Zahlung der Leasingraten.



 

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Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2013


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
Rechtsanwältin Ritterbach berät Unternehmer bei allen Leasingrechtsfragen wie über die Vor- und Nachteile von Vollamortisation und Teilamortisation, über Restwert und Andienungsrecht, über angemessene oder erforderliche Versicherungen des Leasinggutes oder über Risiken des Leasingnehmers bei der Leasingrückgabe oder bei der Verschlechterung des Leasinggutes. Sie prüft Leasingverträge auf Mithaftungsklauseln von Geschäftsführern und Unternehmern und wahrt deren persönliche Vermögensinteressen. 

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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