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Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen


Das deutsche Erbrecht sieht für bestimmte Angehörige des Erblassers ein Mindesterbe vor - den so genannten Pflichtteil.

Wir prüfen, ob ein wirksamer Pflichtteilsverzichtsvertrag oder Erbverzichtvertrag vorliegt.
Wir prüfen die Voraussetzungen zur Versagung des Pflichtteils aufgrund unangemessener Behandlung des Erblassers, die auf Grund ihrer Strenge sehr selten durchgreifen.
Wir helfen bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs.
Wir setzen die Auskunftsansprüche der Pflichtteilsberechtigten gegen die Erbschaftsbesitzer durch.

Zur Vermeidung von zeit- und kostenaufwändigen Gerichtsprozessen bemühen wir uns regelmäßig um eine außergerichtliche Einigung. Eine fundierte Darstellung der Rechtspositionen und einer so weit als möglich verbindliche Verhandlungsführung mit den Vertretern der Gegenseite führt hier oft zu Ergebnissen, die andernfalls nur durch Nerven aufreibende Gerichtsverfahren erreicht werden könnten.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025