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Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Datensammelstellen und Datenanbieter

SCHUFA, INFOSCORE, AVAD und andere Unternehmen, die Daten von natürlichen Personen und Unternehmen sammeln und Auskunft hierüber erteilen oder diese Daten verkaufen, sind verpflichtet, dem betroffenen Personen entsprechende Auskünfte über die bei ihnen vorhandenen Daten und, in bestimmten Grenzen, über die aus diesen Daten gezogenen Schlussfolgerungen mitzuteilen.

Wir machen Ihre Auskunftsansprüche gegen Datensammelstellen geltend.
Wir machen Ihre Ansprüche auf Sperrung von Daten gegen Datensammelstellen geltend.
Wir machen Ihre Ansprüche auf Korrektur von Daten gegen Datensammelstellen geltend.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.