Die große GmbH-Reform 2007 - Teil 2
Vergleich der bisherigen Rechtsform der GmbH mit der englischen Limited Company
Das hohe Mindestkapital von 25.000 € bei der GmbH führte dazu, dass viele deutsche Unternehmen zu der englischen Limited abwanderten, deren einzuzahlendes Mindestkapital sich auf 1 Euro beschränkt. Gleichzeitig störte Unternehmensgründer die relativ lange Phase der Gründungsdauer, sowie die komplizierte Handhabung bei Anmeldung und Eintragung, wie auch die damit zusammenhängenden Gründungskosten.
Die Limited Company kann durch eine oder mehrere Personen als Aktionäre (Fußnote) gegründet werden. Für die Gesellschaft müssen ein Geschäftsführer (Fußnote) und ein Sekretär (Fußnote) bestellt werden. Diese Positionen dürfen auch durch Aktionäre eingenommen werden. Die Ltd. kann innerhalb von 24 Stunden gegründet werden, so dass auch eine persönliche Haftung der Gesellschafter neben dem Gesellschaftsvermögen nicht eintritt. Dies ermöglicht die GmbH mit persönlicher Haftung der Gesellschafter in der bisher relativ langen Gründungsphase nicht. In der Gründungsphase ist die GmbH daher durch die Statuten der Gesellschafterhaftung "in Gründung", sowie durch die Gefahren einer verdeckten Sacheinlage eindeutig haftungsanfälliger als die Limited. In diesem Punkt ist die Ltd. derzeit der GmbH überlegen.
Ebenso ist die bei der GmbH existierende und gefürchtete 3-Wochen-Frist im Insolvenzfalle zur Anmeldung der Insolvenz (Fußnote) nach englischem Recht nicht gegeben.
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Stand: Dezember 2025
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