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Die Suche nach der Limited: Gerichtliche Hilfe bei der Zustellung

Durch die Zulassung der Limited als Rechtsform in Deutschland ergeben sich zahlreiche praktische Probleme, die zu Mißtrauen gegenüber dieser Rechtsform führen. So muss sich eine Limited, die in England gegründet wurde, aber ihren Verwaltungssitz in Deutschland nimmt, ins deutsche Handelsregister eintragen lassen (Fußnote).

Lässt sie sich eintragen, kann man die Limited auf jeden Fall an diesem Verwaltungssitz in Deutschland verklagen.

Wenn die Limited aber nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen ist, müßte man eigentlich in England klagen. Hier hilft eine neue Entscheidung des Hanseatischen OLG (Fußnote): Wenn eine Limited in Deutschland tätig ist, kann man sie dort verklagen, wo Mitarbeiter für sie tätig sind und unter ihrem Namen auftreten.

Im entschiedenen Fall hat sich das Gericht nicht einmal dafür interessiert, ob tatsächlich ein Geschäftslokal existiert. Es hat ihm genügt, dass ein Mitarbeiter der Limited unter einer bestimmten Adresse eine Domain der Limited angemeldet hatte. Diese Adresse war bei der DENIC als Geschäftsadresse der Limited angegeben. Das OLG hat zugelassen, dass die Limited unter dieser Adresse verklagt wird.

Eine erfreuliche Tendenz, denn nahezu jedes Unternehmen hat heutzutage eine Domain. Wer unter welcher Anschrift die Domain registriert hat, kann von jedermann unter www.denic.de abgerufen werden.


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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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