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Die Darbietung des Produkts

Hierunter ist die Art und Weise der Produktpräsentation in der Öffentlichkeit zu verstehen. Entscheidend ist also welche Produktbeschreibung und Gebrauchsanweisung dem Produkt beigefügt sind.

 Prospekte,
 Kataloge,
 Anzeigen,
 Werbung etc.

Dazu gehören vor allem die Form und Gestaltung des Produktes, Beschaffenheitszusicherungen, Beschreibungen der Eigenschaften und seine Verwendungsmöglichkeiten.

Zu bedenken ist, dass durch die Darbietung des Produktes bestimmte Sicherheitserwartungen bestätigt oder auch erst erweckt werden können. Auf jeden Fall sollte der Hersteller auf gefährliche Eigenschaften seines Produktes hinweisen.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Normen: § 3 ProdHaftG

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