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Der Unterschied zwischen der Produkthaftung und der Produzentenhaftung

Wo liegt der Unterschied zwischen der Produkt- und der Produzentenhaftung?

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz basiert auf einer so genannten „Gefährdungshaftung“. Danach tritt die Haftung für einen Schaden unabhängig vom Ver-schulden ein; allein der Umstand fehlerhafter Herstellung ist ausschlaggebend.
Bei der Produzentenhaftung dagegen wird vorausge-setzt, dass der Schaden dem Verursacher auch zuge-ordnet und persönlich vorgeworfen werden kann. Die Haftung knüpft hierbei an die Verletzung bestimmter Verkehrssicherungspflichten an. Da der Verschuldens-vorwurf im Rahmen der Produzentenhaftung durch die Rechtsprechung zu einer „Vermutungshaftung“ mit Be-weislastumkehr ausgedehnt wurde; der Hersteller re-gelmäßig also den Entlastungsbeweis zu führen hat, sind die Unterschiede zwischen der Produkt- und der Produzentenhaftung in der Praxis jedoch nicht gering.
Die Produzentenhaftung gewinnt dort an Bedeutung, wo die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausge-schlossen bzw. eingeschränkt ist. So zum Beispiel bei Schäden an Sachen die nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, da diese Schäden nicht durch das Pro-dukthaftungsgesetz gedeckt sind. Ebenso bei Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, die über die Haf-tungshöchstgrenze des Produkthaftungsgesetzes von 85 Mio Euro hinausgehen.


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Stand: Dezember 2025


Normen: § 823 BGB, § 1 ProdHaftG

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