Der Notfallplan für Unternehmer: Gesellschaftsvertrag und Unternehmertestament richtig abstimmen – die zehnte Planungsfalle: Erbschaftsteuer und Liquidität erst nach dem Erbfall rechnen
Rechtslage: 15. Juni 2026
Der Tod des Unternehmers löst nicht nur gesellschaftsrechtliche Fragen aus. Es geht auch um Erbschaftsteuer, Bewertungsfragen und Zahlungsfähigkeit. Bei Betriebsvermögen können nach geltendem Recht Verschonungsregelungen in Betracht kommen. Sie sind aber an Voraussetzungen geknüpft, etwa zur Art des Vermögens, zum Verwaltungsvermögen, zu Behaltensfristen, Lohnsummen und bei großen Erwerben zu weiteren Prüfungen (§§ 13a, 13b, 13c, 28a ErbStG).
Die Steuer darf nicht erst nach dem Erbfall grob geschätzt werden. Zu prüfen ist vorher: Wie hoch ist der Unternehmenswert? Welche Vermögensgegenstände sind begünstigt? Gibt es nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen? Welche Erben erhalten welches Vermögen? Wer zahlt Pflichtteile, Abfindungen und Steuern? Woher kommt die Liquidität, wenn das Vermögen im Unternehmen gebunden ist?
Bei bestimmten Konstellationen kann eine Risikolebensversicherung als Liquiditätsbaustein sinnvoll sein. Dabei muss aber die Gestaltung der Versicherungsnehmereigenschaft, Bezugsberechtigung und Finanzierung steuerlich sauber geprüft werden. Sonst entsteht ausgerechnet auf den Auszahlungsbetrag eine zusätzliche Belastung.
Beispiel: Die Kinder erben ein profitables, aber kapitalgebundenes Unternehmen. Der steuerliche Wert ist hoch, liquide Mittel sind im Betrieb kaum vorhanden. Zusätzlich verlangt ein Geschwisterteil den Pflichtteil. Ohne Liquiditätsplanung müssen Darlehen aufgenommen oder betriebliche Vermögenswerte verkauft werden. Das kann die Nachfolge wirtschaftlich gefährden.
Hinweis: Der Beitrag ist als allgemeiner Überblick formuliert und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls. Vor der Errichtung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, Vollmachten, Unternehmertestamenten, Abfindungsklauseln oder Unternehmensnachfolgeregelungen sollte eine rechtliche und steuerliche Beratung erfolgen.
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Stand: Oktober 2026

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„Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.“
Ergänzend berät Frau Rechtsanwältin Seligmann aufgrund ihrer persönlichen Nähe zum Pferdesport auch zu rechtlichen Fragen rund um Pferdekauf, Pferdehaltung, Reitbeteiligungen und Haftung.
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