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Der Notfallplan für Unternehmer: Gesellschaftsvertrag und Unternehmertestament richtig abstimmen – die erste Planungsfalle: den Notfall nur als Todesfall verstehen

Der Notfallplan für Unternehmer: Gesellschaftsvertrag und Unternehmertestament richtig abstimmen

Rechtslage: 15. Juni 2026

Viele Unternehmer regeln ihren Betrieb mit großer Sorgfalt: Kunden, Mitarbeiter, Finanzierung, Steuern, Verträge und Investitionen. Ausgerechnet der persönliche Notfall des Unternehmers wird aber häufig nur am Rande bedacht. Dabei kann schon ein Unfall, eine schwere Krankheit, eine längere Unerreichbarkeit oder eine ungeklärte Erbfolge ausreichen, um eine Gesellschaft in eine gefährliche Blockade zu bringen.

Ein Testament allein löst dieses Problem nicht. Es wirkt erst nach dem Tod. Der eigentliche Stresstest beginnt oft früher: Wer darf Gesellschafterrechte ausüben, wenn der Gesellschafter nicht mehr handeln kann? Wer unterschreibt für die Gesellschaft? Wer spricht mit Banken, Mitarbeitern, Kunden und dem Steuerberater? Wer kann eine Gesellschafterliste berichtigen oder eine notwendige Anmeldung zum Handelsregister veranlassen?

Dieser Beitrag zeigt typische Fehler in der unternehmerischen Notfallplanung. Gemeint sind keine theoretischen Spezialprobleme, sondern praktische Planungsfehler, die im Ernstfall zu Handlungsunfähigkeit, Steuerbelastung, Streit oder Haftungsrisiken führen können. Die Beispiele sind bewusst einfach gehalten. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, zeigen aber, an welchen Stellen Gesellschaftsvertrag, Vollmachten und Unternehmertestament rechtzeitig aufeinander abgestimmt werden sollten.

Die erste Planungsfalle: Den Notfall nur als Todesfall verstehen

Viele Nachfolgeplanungen beginnen mit der Frage, wer das Unternehmen nach dem Tod des Unternehmers erhalten soll. Diese Frage ist wichtig. Sie ist aber zu eng. Ein unternehmerischer Notfall kann auch eintreten, wenn der Unternehmer lebt, aber nicht mehr handeln kann: etwa wegen Koma, Demenz, schwerer Krankheit, Entführung, Verschollenheit oder einer längeren Unerreichbarkeit im Ausland.

Gerade in dieser Zwischenphase ist die Gesellschaft besonders verletzlich. Ein Testament hilft dann noch nicht. Die gesetzliche Erbfolge ist noch nicht eingetreten. Gleichzeitig können wichtige Entscheidungen keinen Aufschub dulden: Löhne müssen gezahlt, Lieferverträge erfüllt, Kredite prolongiert, Gesellschafterbeschlüsse gefasst und steuerliche Fristen eingehalten werden.

Eine gute Notfallplanung unterscheidet deshalb drei Ebenen: den lebzeitigen Ausfall, den Tod und die Übergangszeit zwischen beiden. Für jede Ebene muss klar sein, wer handeln darf, welche Nachweise benötigt werden und wie Missbrauch verhindert wird.

Beispiel: Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH erleidet einen schweren Unfall. Er lebt, ist aber wochenlang nicht ansprechbar. Das Testament ist vorhanden, hilft aber nicht weiter. Ohne wirksame Vollmachten und gesellschaftsrechtliche Vertretungsregelungen weiß niemand, wer Bankgespräche führen, dringende Verträge unterschreiben und Gesellschafterbeschlüsse fassen darf.

Hinweis: Der Beitrag ist als allgemeiner Überblick formuliert und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls. Vor der Errichtung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, Vollmachten, Unternehmertestamenten, Abfindungsklauseln oder Unternehmensnachfolgeregelungen sollte eine rechtliche und steuerliche Beratung erfolgen.


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Stand: September 2026


Portrait Rechtsanwalt Klaus G. Finck

Profil

Klaus G. Finck Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht
Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das „F“ in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie leben 1999“. Seit dem 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Leitsatz

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Mitgliedschaften & Engagement

  • Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband Landesverband Bayern e.V.
  • Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
  • TORUS International Consultants Association
  • Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
  • Steuerberaterkammer München
  • 1998-2004 Vorsitzender der Stiftung Seniorenhaus Grafing: Entwicklung eines Konzepts für ein wirtschaftlich tragfähiges und menschliches Miteinander älterer Mitbürger und dessen Umsetzung
  • Mitglied des Beirats und Kassenprüfer der Isarnetz UG (haftungsbeschränkt), der Veranstalter der Münchner Webwoche

Fachbeiträge & Projekte

  • Co-Autor im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutschen Unternehmerbörse

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosErbrecht



Das Referat Erbrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Rechtsanwältin Veronika Seligmann

Profil

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert warden. Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen prüft Frau Seligmann familienvertragliche Regelungen und hilft Ihnen dabei Eheverträge zu erstellen um die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden. Leitsatz „Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.“

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erbrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Versorgeverfügungen
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch



Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 



Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

Mitgliedschaften

Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

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