Der Notfallplan für Unternehmer: Gesellschaftsvertrag und Unternehmertestament richtig abstimmen – die dreizehnte Planungsfalle: Den Alleingesellschafter-Geschäftsführer nicht gesondert absichern
Rechtslage: 15. Juni 2026
Besonders kritisch ist die Situation, wenn eine Person Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer ist. Fällt diese Person aus oder verstirbt sie, fehlt nicht nur ein Gesellschafter, sondern zugleich das Geschäftsführungsorgan. Dann kann unklar sein, wer die Gesellschaft nach außen vertritt, wer eine neue Gesellschafterliste einreicht und wer überhaupt die Bestellung eines neuen Geschäftsführers betreibt.
Die gesetzliche Notlösung kann in der Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Amtsgericht liegen. Häufig wird dabei der mutmaßliche Erbe in Betracht kommen. Das ist aber wieder nur eine Übergangslösung. Wenn die Erbfolge streitig ist, Unterlagen fehlen oder mehrere Erben beteiligt sind, kann der Betrieb bis zur Klärung empfindlich gestört werden.
Bei Ein-Personen-GmbHs gehört deshalb ein besonderer Notfallbaustein in die Planung: vorsorgliche Bestellung oder Benennung eines Ersatzgeschäftsführers, transmortale Vollmachten, klare Nachweise zur Erbfolge, Bank- und Steuerberaterinformationen, Zugriff auf Unternehmensunterlagen und eine Regelung, wer unmittelbar nach dem Notfall die ersten Schritte koordiniert.
Beispiel: Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer verstirbt unerwartet. Die Erben finden zwar ein Testament, aber keinen geordneten Notfallordner. Das Bankkonto ist gesperrt, die Buchhaltung wartet auf Weisungen, und die Gesellschafterliste ist nicht aktualisiert. Das Unternehmen verliert Wochen, obwohl die Nachfolge wirtschaftlich eigentlich klar war.
Hinweis: Der Beitrag ist als allgemeiner Überblick formuliert und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls. Vor der Errichtung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, Vollmachten, Unternehmertestamenten, Abfindungsklauseln oder Unternehmensnachfolgeregelungen sollte eine rechtliche und steuerliche Beratung erfolgen.
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Stand: Oktober 2026

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„Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.“
Ergänzend berät Frau Rechtsanwältin Seligmann aufgrund ihrer persönlichen Nähe zum Pferdesport auch zu rechtlichen Fragen rund um Pferdekauf, Pferdehaltung, Reitbeteiligungen und Haftung.
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Beruflicher Hintergrund
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