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Der Notfallplan für Unternehmer: Gesellschaftsvertrag und Unternehmertestament richtig abstimmen – die dreizehnte Planungsfalle: Den Alleingesellschafter-Geschäftsführer nicht gesondert absichern

Rechtslage: 15. Juni 2026

Besonders kritisch ist die Situation, wenn eine Person Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer ist. Fällt diese Person aus oder verstirbt sie, fehlt nicht nur ein Gesellschafter, sondern zugleich das Geschäftsführungsorgan. Dann kann unklar sein, wer die Gesellschaft nach außen vertritt, wer eine neue Gesellschafterliste einreicht und wer überhaupt die Bestellung eines neuen Geschäftsführers betreibt.

Die gesetzliche Notlösung kann in der Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Amtsgericht liegen. Häufig wird dabei der mutmaßliche Erbe in Betracht kommen. Das ist aber wieder nur eine Übergangslösung. Wenn die Erbfolge streitig ist, Unterlagen fehlen oder mehrere Erben beteiligt sind, kann der Betrieb bis zur Klärung empfindlich gestört werden.

Bei Ein-Personen-GmbHs gehört deshalb ein besonderer Notfallbaustein in die Planung: vorsorgliche Bestellung oder Benennung eines Ersatzgeschäftsführers, transmortale Vollmachten, klare Nachweise zur Erbfolge, Bank- und Steuerberaterinformationen, Zugriff auf Unternehmensunterlagen und eine Regelung, wer unmittelbar nach dem Notfall die ersten Schritte koordiniert.

Beispiel: Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer verstirbt unerwartet. Die Erben finden zwar ein Testament, aber keinen geordneten Notfallordner. Das Bankkonto ist gesperrt, die Buchhaltung wartet auf Weisungen, und die Gesellschafterliste ist nicht aktualisiert. Das Unternehmen verliert Wochen, obwohl die Nachfolge wirtschaftlich eigentlich klar war.

Hinweis: Der Beitrag ist als allgemeiner Überblick formuliert und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls. Vor der Errichtung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, Vollmachten, Unternehmertestamenten, Abfindungsklauseln oder Unternehmensnachfolgeregelungen sollte eine rechtliche und steuerliche Beratung erfolgen.


Kontakt


Stand: Oktober 2026


Portrait Rechtsanwältin Veronika Seligmann

Profil

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann umfassende Unterstützung – egal, ob es sich um die übliche Bürokratie handelt oder ob Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden. Veronika Seligmann unterstützt Sie nach einem Erbfall bei der dazugehörenden Bürokratie sowie bei der Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften.

Darüber hinaus ist Frau Seligmann die richtige anwaltliche Beraterin bei Pflichtteilsforderungen sowie bei Problemen und Fragen rund um das Thema Bestattung.

Auch bei der Gründung und Änderung von Unternehmen prüft Frau Seligmann familienvertragliche Regelungen und hilft Ihnen dabei, Eheverträge zu erstellen, um die Zersplitterung von Unternehmen zu vermeiden. Ebenso betreut sie Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich.

„Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.“

Ergänzend berät Frau Rechtsanwältin Seligmann aufgrund ihrer persönlichen Nähe zum Pferdesport auch zu rechtlichen Fragen rund um Pferdekauf, Pferdehaltung, Reitbeteiligungen und Haftung.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erbrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

Rechtsinfos/ Baurecht



Das Referat Baurecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Markus Zenetti, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Zenetti berät und vertritt als Mandanten vorwiegend Öffentliche Auftraggeber, Ingenieure und Architekten, sowie Baufirmen und gewerbliche Vermieter und unterstützt durch Wirtschaftsmediation.

„Aufgrund meiner Praxiserfahrung und Zusatzausbildungen kenne ich die Herausforderungen, mit denen Sie konfrontiert sind, verstehe Ihre konkreten Anliegen und helfe Ihnen beim Erzielen einer für Sie wirtschaftlich sinnvollen Lösung.“

Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für Angewandtes Management.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Prozessvertretung
  • Vertragsgestaltungen im Bau- und Architektenrecht
  • Vergaberecht
  • Internationaler Handel
  • Wirtschaftsmediation
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
  • Geschäftsführer mehrerer deutscher Auslandshandelskammern, u. a. in Saudi-Arabien, dem Iran und in Serbien
  • Master of Business Administration, MBA
  • Immobilien-Manager (gtw)
  • Rechtsanwalt
  • Mediator

Vortragstätigkeiten

  • Bayerische Ingenieurekammer Bau
  • Bayerische Bauakademie
  • Inhouse-Seminare
  • Online-Seminare
  • Gesprächsführung und Verhandlungstechnik
    Hochschule für Angewandtes Management
  • Konfliktmanagement
    Hochschule für Angewandtes Management
  • Taktisches Verhandeln für Bauleiter
    BauinformationsZentrum des Verbandes der Bayerischen Bauindustrie, Stockdorf
  • Mediation für Immobilienprofis
    Gesellschaft für Training und Weiterbildung GmbH – gtw, München
  • Integratives Verhandeln für Hausverwalter,
    Gesellschaft für Training und Weiterbildung GmbH – gtw, München
  • Rechtsformen, Versicherungen, Fördermöglichkeiten für Existenzgründer
    bfz gGmbH, München

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM)
  • Verband der Geschäftsführer Deutscher Industrie- und Handelskammern
  • Personalförderpool des DIHK Berlin
  • IHK-Mediatorenpool München



Dr. Richard Kammerguber, Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Immobilienrecht
  • Privates Bau- und Architektenrecht (BGB/VOB/B)
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Mietrecht, Erbbaurecht

Beruflicher Hintergrund

  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
  • Doktorarbeit in Regensburg bei Prof. Dr. Reinhard Richardi
  • Rechtsanwalt seit 1995
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



Frank Kosterhon, Rechtsanwalt

Frank Kosterhon ist zudem Syndicus des Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern, IGVB; www.igvb.de, Syndicus des Berufsverband freischaffender Architekten und Bauingenieure, BAB; www.babberufsverband.de, Schlichter und Schiedsrichter nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung (SOBau) der ARGE Baurecht in Deutschen Anwaltsverein; www.arge-baurecht.com sowie Sachverständiger nach der Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen (einschließlich Anlagenbau) (SGO); www.baurecht-ges.de.

Als Autor hat er das Rechtshandbuch für Ingenieure und Architekten, Beck-Verlag München sowie Urheberrecht für Architekten und Ingenieure, Beck-Verlag München, gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Anja Binder, München verfasst.

Tätigkeitsschwerpunkte
Beruflicher Hintergrund
Lehrtätigkeiten
  • Nebenamtliche Lehrkraft für öffentliches Baurecht an der Bayer. Verwaltungsschule, bis 1993
  • Ständiger Referent an der Ingenieurakademie Bayern, Fortbildungsinstitut der Bayer. Ingenieurekammer- Bau; www.bayika.de
  • Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Bauakademie Biberach; www.bauakademie-biberach.de
  • Lehrbeauftragter für Ingenieurvertrags- und Honorarrecht an der Hochschule München; www.hm.edu

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