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Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 01 - Überblick

Der Insolvenzplan wird oft als das „Kernstück der Insolvenzrechtreform“ bezeichnet. Ziel der 1999 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform war es, aus den Verfahren der Konkursordnung, der Vergleichsordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung ein einheitliches Insolvenzverfahren zu machen.
§ 1 InsO nennt die Ziele dieses einheitlichen Insolvenzverfahrens:

Das Insolvenzverfahren dient gem. § 1 Satz 1 Insolvenzordnung dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.

Grundsätzlich gibt es somit zwei Wege, eine Insolvenz abzuwickeln:

  • Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung an Gläubiger
  • Vorlage von Insolvenzplan und Erhalt des Unternehmens

Beide Alternativen stehen als Verfahrensoptionen gleichberechtigt nebeneinander. Trotzdem findet das Insolvenzplanverfahren in der Praxis kaum Anwendung.

Die an einer Insolvenz Beteiligten machen nur selten von diesem potentiellen Sanierungsinstrument Gebrauch.
Dies verwundert - vor allem in Zeiten, in denen häufig über die Vernichtung von Arbeitsplätzen in Folge von Unternehmensinsolvenzen geschimpft wird.
Durch das Instrumentarium des Insolvenzplans muss die logische Konsequenz einer Unternehmensinsolvenz durchaus nicht die Zerschlagung des Schuldnerunternehmens sein.

Die folgenden Abschnitte des Buches stellen die verschiedenen Insolvenzplanarten als Alternative zur Regelinsolvenzabwicklung vor.
Das teilweise komplexe Insolvenzplanverfahren wird erklärt und anhand von einfachen Beispielen veranschaulicht.
Ziel ist es, dem Leser die rechtlichen- und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen einer Unternehmenssanierung mit einem Insolvenzplan zu zeigen.

Das Leben geht weiter - auch und gerade nach einer Insolvenz.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz" von Harald Brennecke und Philip Würfel, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-06-9.


Kontakt:


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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