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Der Hersteller des Teilproduktes

Der Zulieferer haftet neben dem Endhersteller auf den Ersatz des gesamten Schadens, wenn das Teilprodukt fehlerhaft war. Er kann sich entlasten, wenn der Fehler in der Konstruktion des Endproduktes liegt oder der Endhersteller den Teilehersteller fehlerhaft angeleitet hat.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025



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