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Der Gewinnabführungsvertrag - Teil 1 - Einführung

Der Gewinnabführungsvertrag

Ein Gewinnabführungsvertrag stellt einen Vertrag im Bereich des Aktienrechts dar, durch den sich eine Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) „verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen“, § 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG.
Der andere Vertragsteil verpflichtet sich im Gegenzug dazu, einen während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag – also entstehende Verluste – auszugleichen, § 302 Abs. 1 AktG.

Mit den Regelungen der §§ 291 ff. AktG soll dem „wirtschaftlichen Bedürfnis innerhalb von Konzernen nach[ge]kommen“ (MüKo, AktG § 291 Rn. 4) werden, indem Gewinne abgeführt oder Verluste ausgeglichen werden können.

Ein Gewinnabführungsvertrag muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Schriftform gem. § 293 III AktG; ist für GmbH analog anzuwenden

  2. Zustimmung der Hauptversammlung
    Die Hauptversammlung der Organgesellschaft muss mit 75 % Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zustimmen, § 293 I .1 AktG; entsprechende Anwendung für GmbH gem. § 53 II GmbHG

  3. Notarielle Beurkundung des Hauptversammlungs-Zustimmungsbeschluss, § 130 I AktG; entsprechend bei GmbH gem. § 53 II .1 GmbHG

  4. Eintragung in Handelsregister der Organgesellschaft
    Erst mit Eintragung wird Gewinnabführungsvertrag wirksam, § 294 II AktG, § 54 I, III GmbHG)

  5. Angemessener Ausgleich für außenstehende Gesellschafter
    Ausgleichszahlung muss im Gewinnabführungsvertrag vorgesehen sein, § 304 I .1 AktG

  6. Mindestlaufzeit 5 Jahre, § 14 I .1 Nr. 3 KStG


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Stand: September 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Normen: 293 AktG

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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