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Das Recht zur Versetzung

Das Recht zur Versetzung ist ein Unterfall des Weisungs- und Dirketionsrechts des Arbeitgebers.

Der Arbeitsvertrag bestimmt in erster Linie, die Grenzen dieses Rechts. Ist demnach eine Versetzung nicht möglich, so bedarf es zur Übertragung höher- oder geringwertiger Arbeit eines im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Änderungsvertrages oder einer Änderungskündigung (Arbeitnehmer müssen auf die 3-Wochenfrist achten)

Ist eine Versetzung nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages möglich, kann der Arbeitnehmer im Rahmen der von ihm geschuldeten Arbeitsleistung innerhalb des Betriebes oder möglicherweise auch innerhalb des Konzerns versetzt werden. Es ist aber letztlich immer eine Frage des Einzelfalls, was Arbeitsvertraglich noch erlaubt ist.

In jedem Fall bestimmen Sie als Arbeitgeber aber, an welchem z. Bsp. Schreibtisch der Mitarbeiter seine Arbeit ausführt. Hier sind nur Arbeitsplatzschutzbestimmungen zu beachten.


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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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