Das Recht zur Versetzung

Das Recht zur Versetzung ist ein Unterfall des Weisungs- und Dirketionsrechts des Arbeitgebers.

Der Arbeitsvertrag bestimmt in erster Linie, die Grenzen dieses Rechts. Ist demnach eine Versetzung nicht möglich, so bedarf es zur Übertragung höher- oder geringwertiger Arbeit eines im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Änderungsvertrages oder einer Änderungskündigung (Arbeitnehmer müssen auf die 3-Wochenfrist achten)

Ist eine Versetzung nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages möglich, kann der Arbeitnehmer im Rahmen der von ihm geschuldeten Arbeitsleistung innerhalb des Betriebes oder möglicherweise auch innerhalb des Konzerns versetzt werden. Es ist aber letztlich immer eine Frage des Einzelfalls, was Arbeitsvertraglich noch erlaubt ist.

In jedem Fall bestimmen Sie als Arbeitgeber aber, an welchem z. Bsp. Schreibtisch der Mitarbeiter seine Arbeit ausführt. Hier sind nur Arbeitsplatzschutzbestimmungen zu beachten.


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Stand: 08/05


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