Das Recht der AG Teil 1 Einleitung
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Grundkapital haftet (Fußnote).
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform für Unternehmen mit erheblichen Kapitalbedarf. Das Kapital wird in der Regel von einer Vielzahl anonym bleibender Beteiligter aufgebracht, die Aktien gegen Einlagen übernehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen der AG finden sich im AktG. Daneben ist für Aktien die an Börsen gehandelt werden das Wertpapierhandelsgesetz und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz einschlägig.
Die Gründung einer AG vollzieht sich in mehreren Schritten.
Zunächst muss, wie bei allen Gesellschaften, ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden, die so genannte Satzung. Die Satzung muss durch eine notarielle Beurkundung festgestellt werden (Fußnote).
Der Inhalt der Satzung wird durch das AktG bestimmt. Nach § 23 II AktG ist zwingend anzugeben, wer die Gründer (Fußnote) sind. Gründer können sowohl natürliche, als auch juristische Personen sein.
Des weiteren müssen in der Satzung Angaben über die von den Gründen übernommenen Aktien sein. Es ist anzugeben, welche Gattung von Aktien überhaupt bestehen und darüber hinaus bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag, bei Stückaktien der Zahl und der Ausgabebetrag.
Ferner sind Sitz (§ 4 AktG), Firma (Fußnote), Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Vorstandsmitglieder, die Form der Bekanntmachungen und die Höhe des Grundkapitals (Fußnote) der Gesellschaft anzugeben.
Die Aktien müssen zunächst von allen Gründern übernommen werden (Fußnote), wodurch diese zur Zahlung der Einlagen verpflichtet werden. Mit der Übernahme der Zahlungsverpflichtung ist die Gesellschaft „errichtet“.
Des weiteren müssen die Organe bestellt werden (Fußnote)
Dazu gehören - der Aufsichtsrat
- der Vorstand
- der Abschlussprüfer
Es müssen die Einlagen erbracht werden (Fußnote). Mit den Einlagen verhält es sich ähnlich wie bei der GmbH. Insgesamt muss ein Grundkapital von 50.000 € aufgebracht werden. Die zu zahlenden Einlagen können als Bareinlagen oder als Sacheinlagen eingebracht werden, Bareinlagen müssen zu mindestens ein Viertel erbracht werden, Sacheinlagen in voller Höhe.
Die Einzahlung der Einlagen muss nach Aufforderung durch den Vorstand erfolgen. Erfolgen diese Einzahlungen zu spät, so ist eine Verzinsung von 5 % ab Fälligkeit zu erbringen. Darüber hinaus kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Vertragstrafe festgelegt werden (Fußnote).
Es muss weiterhin ein Gründungsbericht erstellt werden (Fußnote). Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Gründung zu überprüfen (Fußnote), es muss schriftlich über alle wesentlichen Umstände der Gesellschaftsgründung berichtet werden.
Im Anschluss daran erfolgt die Anmeldung zur Handelsregistereintragung durch alle Gründer, Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder. Dieser sind die Satzung und der Gründungsbericht beizufügen (Fußnote). Das Registergericht prüft, ob die Gesellschaft ordentlich errichtet und angemeldet ist (Fußnote).
Die Gesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden. Vom Augenblick der Eintragung an, ist die Gesellschaft als juristische Person entstanden.
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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster. Er ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2010 Geschäftsführer des Standortes Berlin. Zudem betreibt er seit Mitte 2011 unseren Standort in Leipzig.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
Brennecke & Partner Leipzig
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Tel.: 0341 / 9900788
Fax.: 0341 / 9617045
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Persönliches
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter berät und betreut überwiegend Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtschutz und AGB-Recht sowie im Bau-, Architekten- und Verkehrsrecht.
Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts hat Rechtsanwalt Lattreuter sowohl auf Arbeitgeber wie auf Arbeitnehmerseite umfangreiche Erfahrungen gesammelt.
In 2003 und 2004 absolvierte er erfolgreich Fachanwalts-Lehrgänge im Arbeits- und Insolvenzrecht: Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels.
Seine unternehmerischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwalt Lattreuter sich durch seine langjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Extracorp AG. Fast drei Jahre lang führte er dieses vom Start-Up-Unternehmen zum erfolgreichen Unternehmen.
Sprachkenntnisse
Englisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist überwiegend in den Bereichen
Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtschutz
AGB-Recht
Darüber hinus liegen seine Interessen in den Bereichen
Verkehrsrecht
Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist Mitglied im
Berliner Anwaltsverein
Deutschen Anwaltsverein
studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster. Er ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2010 Geschäftsführer des Standortes Berlin. Zudem betreibt er seit Mitte 2011 unseren Standort in Leipzig.Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.Lampestr. 604107 LeipzigTel.: 0341 / 9900788Fax.: 0341 / 9617045kontakt@fasp.deKrausnickstr. 110115 BerlinTel.: 030 / 27572854Fax.: 0341 / 9617045kontakt@fasp.deRechtsanwalt Christoph Lattreuter berät und betreut überwiegend Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtschutz und AGB-Recht sowie im Bau-, Architekten- und Verkehrsrecht.Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts hat Rechtsanwalt Lattreuter sowohl auf Arbeitgeber wie auf Arbeitnehmerseite umfangreiche Erfahrungen gesammelt.In 2003 und 2004 absolvierte er erfolgreich Fachanwalts-Lehrgänge im Arbeits- und Insolvenzrecht: Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels.Seine unternehmerischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwalt Lattreuter sich durch seine langjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Extracorp AG. Fast drei Jahre lang führte er dieses vom Start-Up-Unternehmen zum erfolgreichen Unternehmen.SprachkenntnisseEnglischRechtsanwalt Christoph Lattreuter ist überwiegend in den BereichenArbeitsrechtGesellschaftsrechtGewerblicher RechtschutzAGB-RechtDarüber hinus liegen seine Interessen in den BereichenVerkehrsrechtBau- und ArchitektenrechtRechtsanwalt Christoph Lattreuter ist Mitglied imBerliner AnwaltsvereinDeutschen Anwaltsverein
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