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Das Markenamt hat bei der Prüfung der Markenanmeldung frühere Entscheidungen zu ähnlichen Anmeldungen zu berücksichtigen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) muss bei der Prüfung einer Markenanmeldung seine früheren Entscheidungen berücksichtigen, wenn diese zu ähnlichen Anmeldungen ergangen sind. So lauten mehrere Entscheidungen des Bundespatentgerichts vom 10.06.2009 (u.a. 29 W (pat) 70/08). Es bestehe zwar keine formelle Bindungswirkung an Vorentscheidungen, jedoch ist bei der Prüfung dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen.

Das Bundespatentgericht setzt dabei die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs um. Gegenstand der Verfahren war u.a. die Marke „Volks.Kredit“, deren Anmeldung das Markenamt wegen absoluter Schutzhindernisse zurückwies, obwohl bereits 45 Marken mit dem Bestandteil „Volks“ gebildet waren. Diese Tatsache müsse das Markenamt bei ihrer Entscheidung bezüglich des 'Patents berücksichtigen, so das Gericht.

Es nimmt demnach insgesamt eine Pflicht zum Vergleich der angemeldeten mit den eingetragenen vergleichbaren Zeichen sowie zur eingehenden Begründung für den Fall einer von den Vorentscheidungen abweichenden Entscheidung an.


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Stand: Juli 2026


Rechtsanwalt Christoph Lattreuter studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster. Er ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2010 Geschäftsführer des Standortes Berlin. Zudem betreibt er seit Mitte 2011 unseren Standort in Leipzig.

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter berät und betreut überwiegend Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtschutz und AGB-Recht sowie im Bau-, Architekten- und Verkehrsrecht.
Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts hat Rechtsanwalt Lattreuter sowohl auf Arbeitgeber wie auf Arbeitnehmerseite umfangreiche Erfahrungen gesammelt.

In 2003 und 2004 absolvierte er erfolgreich Fachanwalts-Lehrgänge im Arbeits- und Insolvenzrecht: Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels.

Seine unternehmerischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwalt Lattreuter sich durch seine langjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Extracorp AG. Fast drei Jahre lang führte er dieses vom Start-Up-Unternehmen zum erfolgreichen Unternehmen.

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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist überwiegend in den Bereichen

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